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Wildschweine hinterlassen derzeit im Magdeburger Stadtgebiet Spuren und Schäden

Wildschweine im Stadtgebiet gefährden die Sicherheit und hinterlassen teilweise großflächige Schäden


Jagdbehörde, Jagdbeirat und Projektteam Wildtiere arbeiten eng zusammen

Magdeburg 6.11. /  Ob im Stadtpark Rotehorn oder im Herrenkrug, auf dem Großen Werder oder am Neustädter See: Wildschweine hinterlassen derzeit im Magdeburger Stadtgebiet Spuren und Schäden. In Teilbereichen des Stadtparks und auf dem Großen Werder ist deshalb eine beschränkte Jagd erlaubt. Die Jagderlaubnis dient zur Gefahrenabwehr und gilt bis zum 30. April 2018.
 
„Allein im Stadtpark gibt es zur Zeit rund 30 Wildschweine, auf dem Großen Werder weit über 20“, so der Leiter des zuständigen Fachbereiches Bürgerservice und Ordnungsamt, Frank Ehlenberger. „Ein Zusammentreffen mit Menschen war zwar bislang die Ausnahme, jedoch wird das Schwarzwild zunehmend vertraulicher. Weil mit der gestiegenen Wilddichte auch direkte Begegnungen und damit Gefahren nicht mehr auszuschließen sind, gilt im Stadtpark wie auch auf dem Großen Werder derzeit eine beschränkte Jagderlaubnis.“
 
Neben möglichen Gefahren für Menschen hat der Schwarzwildbestand dort bereits sichtbare Probleme zur Folge. So werden zum Beispiel immer wieder Bepflanzungen zerwühlt oder gefressen. Deshalb soll die Zahl der Wildschweine durch Abschüsse reduziert und mit dem ausgeübten Jagddruck eine Rückkehr von Teilen der dortigen Rotte in die ursprünglichen Einstandsgebiete, wie in die Kreuzhorst, erreicht werden.
 
Der Wildschweinbestand auf dem Großen Werder hat sich mit großer Wahrscheinlichkeit aus einer Verdrängungssituation, insbesondere mit Schwarzwild aus dem Stadtpark und dem Herrenkrug, entwickelt. Das Revier reicht inzwischen bis zur Bundesstraße 1, was weitere Gefahren zur Folge hat. Auch in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung wurden dort bereits Wildschweine gesichtet. Zudem ist der Bestand auf dem Großen Werder auch ein Problem für den dortigen Schäfer, weil das Schwarzwild regelmäßig die Wiesen aufbricht und somit das Grasen der Schafe erschwert wird.
 
Die beschränkte Jagderlaubnis für befriedete Gebiete, wie dem Stadtpark und dem Großen Werder, wird von der Unteren Jagdbehörde erteilt. „Dabei müssen wir beachten, dass weder Menschen und Haustiere noch Gebäude oder andere sachliche Güter einen Schaden davontragen, denn die Sicherheit hat absolute Priorität“, betont die für die Untere Jagdbehörde zuständige Teamleiterin, Birgit Rex. „Eine beschränkte Jagdausübung wird deshalb immer nur für einen bestimmten Bereich, einen konkreten Zeitraum und eine festgelegte Wildart erlaubt. Bei der konkreten Abschussplanung, wie sie für den Stadtpark und den großen Werder erfolgt ist, arbeiten wir eng mit dem Jagdbeirat der Landeshauptstadt zusammen.“
 
 
Der Jagdbeirat wird vom Stadtrat berufen und setzt sich aus dem Kreisjägermeister sowie jeweils einem Vertreter der Jagdgenossenschaften, der Organisation der Jäger, dem Naturschutz, der Forstwirtschaft und der Landwirtschaft zusammen. „Mit unseren Erfahrungen beraten wir die Jagdbehörde fachlich und müssen nach dem Bundesjagdgesetz vor allen wesentlichen Entscheidungen angehört werden“, so der Vorsitzende des Jagdbeirates, Kreisjägermeister Dr. Gerd Petzoldt, der stets einen Überblick über die aktuelle Wildsituation in Magdeburg hat. „Hauptschalenwildarten in der Landeshauptstadt sind neben Schwarzwild auch Rehwild und vereinzelt Damwild. Aber auch Feldhasen, Füchse, Steinmarder, Minke, Waschbären sowie Fasane, Gänse und Schwäne gehören zu den in der Landeshauptstadt wild lebenden Tieren.“
 
Der Kreisjägermeister macht in diesem Zusammenhang auch auf Schwerpunkte aufmerksam, an denen es vermehrt zu Wildunfällen gekommen ist. „Die Breitscheidstraße im Herrenkrug gehört ebenso dazu wie die Landstraße nach Pechau und weiter nach Randau-Calenberge. Hier werden Kraftfahrer um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten, um Unfalle zu vermeiden.“ Dr. Gerd Petzodt, der auch Vorsitzender der Prüfungskommission für Jäger ist, verbindet dies mir der Bitte zur Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit und einer vorausschauenden Fahrweise.
 
Prävention ist auch ein Schwerpunkt der Projektteams „Wildtiere in Magdeburg“. Zu den Aufgaben des siebenköpfigen Teams gehören zum Beispiel die Wildtiererfassung sowie die Informations- und Beratungsarbeit. „Bei der Umsetzung von erforderlichen Jagdmaßnahmen im Stadtgebiet, wie zum Beispiel kürzlich am Neustädter See, sind wir Partner der Unteren Jagdbehörde“, betont der Leiter des Projektteams, Jan Driesnack, der gleichzeitig im Vorstand der Kreisjägerschaft mitwirkt. „Unsere Mitglieder des Projektteams sind erfahrene Wildtierexperten, die regelmäßig mit mehreren Wochenstunden im Einsatz sind. Auch die Unterstützung der Polizei und der Feuerwehr bei Wildunfällen sowie die Zusammenarbeit mit der Tierrettung der Feuerwehr gehören dazu.“
 
Weitere Aufgaben sind die Ermittlung des Wildbestandes im Stadtgebiet einschließlich einer Schadens- und Gefährdungsanalyse sowie die Erstberatung von Grundstückseigentümern und Kleingärtnern zum Umgang mit Wildtieren. Das siebenköpfige Projektteam „Wildtiere in Magdeburg“ setzt sich aus Mitgliedern der Kreisjägerschaft, der Jagdprüfungskommission sowie des Naturschutzes zusammen.
 
 
Hintergrundinformationen

Die Jagdfläche der Landeshauptstadt Magdeburg umfasst derzeit rund 6.700 Hektar. Sie gliedert sich in sieben gemeinschaftliche Jagdbezirke, drei Eigenjagdbezirke sowie Flächen des Landesforstbetriebes (Biederitzer Busch Nord und Teile der Kreuzhorst) und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (südlicher Biederitzer Busch).
 
Der Eigentümer von bejagbaren Flächen hat das Recht und die Pflicht, die Jagd auf seinen Flächen entweder selbst mit gültigem Jagdschein oder durch Dritte auszuüben, wenn seine in Sachsen-Anhalt zusammenhängenden bejagbaren Flächen mindestens 75 Hektar betragen. Dies sind sogenannte Eigenjagdbezirke.