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Heute im Landgericht Dessau-Roßlau: Lebenslange Freiheitsstrafe verhängt

Dessau-Roßlau, den 04.08.2017

Urteil im Strafverfahren 2 Ks 111 Js 11214/16
 
Die 2. Strafkammer des Landgerichts hat heute im Ergebnis einer mehrmonatigen Hauptverhandlung gegen einen 21-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau wegen sexueller Nötigung im besonders schweren Fall (Vergewaltigung) und Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Vom Vorwurf der Vergewaltigung in zwei weiteren Fällen hat das Gericht ihn aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die gleichaltrige Lebensgefährtin des Angeklagten ist als Mittäterin der Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
 
Die Kammer ist im Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte entsprechend einem gemeinsamen Tatplan in den Abendstunden des 11.05.2016 das spätere Opfer, eine aus der Volksrepublik China stammende Studentin, in eine leerstehende Wohnung in Dessau gelockt hat. Dort hat der Angeklagte die Geschädigte gewaltsam wiederholt vergewaltigt, woran sich auf seine Aufforderung hin die Lebensgefährtin beteiligt hat. Im Anschluss hat der Angeklagte den Entschluss gefasst, das Opfer zur Verdeckung der Tat zu töten. Er hat sodann versucht, die Geschädigte zu erwürgen und in einem Wassereimer zu ertränken und letztlich mit derart massiver Gewalt auf die Frau eingewirkt, dass sie nach den rechtsmedizinischen Feststellungen an einer Einschwemmung von Fetttröpfchen in die Lungenstrombahn verstorben ist. Im Anschluss hat der Angeklagte die Leiche mit Hilfe einer Mülltonne in den hinteren Außenbereich des Grundstücks transportiert und an einem schwer einsehbaren Ort abgelegt, wo sie am 13.05.2016 im Zuge einer Suchaktion aufgefunden wurde. Die Angeklagten wurden einige Tage später inhaftiert.
 
Das Gericht ist davon ausgegangen, dass die Angeklagte zwar an den sexuellen Übergriffen beteiligt war, nicht aber an der anschließenden Tötung des Opfers. Sie habe sich nach Beendigung der Vergewaltigung in ihre Wohnung im gleichen Haus begeben, nachdem ihr der Angeklagte erklärt habe, er werde die Geschädigte gehen lassen. Erst geraume Zeit später habe sie erfahren, dass dieser die Geschädigte stattdessen getötet habe.
 
In der mündlichen Urteilsbegründung hat die Kammervorsitzende ausdrücklich die zügige und erfolgreiche polizeiliche Ermittlungsarbeit hervorgehoben und ferner darauf verwiesen, dass entgegen wiederholten öffentlichen Stimmen keinerlei Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Eltern des Angeklagten, die beide Polizeibeamte sind, die Ermittlungen beeinflusst haben könnten.

Den Eltern des Opfers, die als Nebenkläger im Verfahren anwaltlich vertreten waren, hat das Gericht im Adhäsionsverfahren ein von den Angeklagten zu zahlendes Schmerzensgeld von insgesamt 60.000,00 € zuerkannt.
 
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.