header-placeholder


image header
image
Flag of Burundi.svg

Auswärtiges Amt: "Burundi: Reise- und Sicherheitshinweise"

Stand 19.05.2017

Landesspezifische Sicherheitshinweise Von Reisen nach Burundi wird dringend abgeraten. Die Sicherheitslage in Burundi ist aufgrund der instabilen innenpolitischen, wirtschaftlichen und kritischen menschenrechtlichen Lage unübersichtlich und angespannt. In der Hauptstadt Bujumbura kann es jederzeit zu gewaltsamen, politisch motivierten Auseinandersetzungen kommen. Gezielte Angriffe auf Angehörige des Regimes und der Sicherheitskräfte sowie Akteure der Zivilgesellschaft mit Schusswechseln und Angriffe unter Einsatz von Kriegswaffen können ohne Vorwarnung ausbrechen. So kam es zuletzt am 17. Mai 2017 zu einem Anschlag in Bujumbura, bei dem drei regierungsnahe Personen getötet wurden.
Aufgrund der sich rasant verschlechternden wirtschaftlichen und humanitären Lage der Bevölkerung sind Akte von Gewaltkriminalität (Raubüberfälle, Plünderungen) mit entsprechenden Gegenreaktionen der Sicherheitskräfte nicht auszuschließen. Es wird geraten, sich von öffentlichen Demonstrationen, , Parteiversammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen allgemein zu unterlassen.. Es wird außerdem empfohlen, im gesamten Land Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit (18:00 Uhr) zu vermeiden. Besonders wird davon abgeraten nach 18:00 Uhr folgende Stadtteile Bujumburas aufzusuchen: Kanyosha, Bwiza, Jabe, Buyenzi, Nyakabiga, Musaga, Kamenge, Cibitoke, Ngagara und Mutakura. Spannungen werden auch aus anderen Landesteilen, insbesondere aus Ngozi, Kirundo, Ijenda/Mwaro und Matana gemeldet. Internet und Mobiltelefonnetz sind teilweise unterbrochen. Die Präsenz der Sicherheitskräfte im ganzen Land ist deutlich erhöht. Vorübergehende Festnahmen von Ausländern (z.B. zur Identitätsfeststellung) kommen gelegentlich vor. Eingriffe in die Privatsphäre auch ausländischer Reisender durch teilweise milizmäßig organisierte Sicherheitskräfte sind nicht auszuschließen. Reisen über Land In ganz Burundi sollten Ausgänge und Überlandfahrten nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. In der Dunkelheit nach 18:00 Uhr und vor 07:00 Uhr wird von solchen Fahrten allgemein abgeraten. Insbesondere in den ländlichen Gegenden werden die Straßen nach 18:00 Uhr regelmäßig nicht mehr von regulären Polizei- und Sicherheitskräften kontrolliert. Grundsätzlich sollte nur in den Provinzhauptstädten übernachtet werden. In der Nähe zur Grenze mit der Demokratischen Republik Kongo in den Provinzen Bubanza und Cibitoketreten immer wieder bewaffnete Gruppen in Erscheinung. Von nicht zwingend erforderlichen Fahrten in diesen Gebieten – insbesondere auf der RN 5 – sollte deshalb Abstand genommen werden. Die RN 10 zwischen Rwegura und Mabayi sowie die RN 9 nördlich von Bubanza sollten unbedingt gemieden werden. Gleiches gilt generell für das Naturschutzgebiet Rukoko und den Kibira Nationalpark Westlich des Hotels Club du Lac Tanganyika sollte die Chaussée d’Uvira (RN 4), die von Bujumbura über Gatumba zur Grenze der Demokratischen Republik Kongo führt, nach 17:30 Uhr gemieden werden.