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Samenspende: Wissen, wer die leiblichen Eltern sind

Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, konnte bisher nicht erfahren, wer der biologische Vater ist. Ein zentrales Register soll das in Zukunft ändern. Der Bundestag hat gestern das Gesetz verabschiedet.

Wer vermutet, dass er mit einer Samenspende gezeugt wurde, soll künftig ab dem 16. Geburtstag Auskunft beim Samenspendenregister beantragen können. Dafür wird ein zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet.
Mit dem Gesetz wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Darin heißt es: "Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln". Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen am 21. Dezember 2016 beschlossen.

Betroffene können Herkunft erfahren

Pro Jahr werden schätzungsweise 1.200 Kinder nach einer Samenspende geboren. Bisher haben sie keine Möglichkeit, zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist. Denn die ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen mit Samenspenden werden derzeit noch dezentral in den Entnahmeeinrichtungen dokumentiert. Zudem werden nicht genügend Daten erhoben, um den leiblichen Vater ausfindig zu machen. Die Betroffenen können damit ihr "Recht auf Kenntnis der Abstammung" bisher nicht wahrnehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass es ein Recht darauf gibt, die eigene Abstammung zu kennen. Es ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz geschützt ist.

Künftig sollen dieses Recht auch Menschen geltend machen können, die durch eine Samenspende gezeugt wurden – wenn sie es wollen.

Was steht im Samenspenderegister?

In das Samenspenderregister werden personenbezogene Daten von Spendern und Empfängerinnen einer Samenspende aufgenommen. Sowohl der Spender als auch die Empfängerin müssen darüber aufgeklärt und informiert werden.

Die personenbezogenen Daten werden 110 Jahre lang gespeichert. Die Regelung gilt auch für Einrichtungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes Samen verwendet haben.

Die sogenannte gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft wird durch eine ergänzende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen. Dadurch entfallen Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe.