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Freisteller BarbaraHendricks

Hendricks: „Bundesregierung treibt die Neustrukturierung im Atombereich voran“

Atom/Zwischenlager


Nach der Neuordnung der behördlichen Zuständigkeiten für die Endlagerung
hochaktiver radioaktiver Abfälle stellt Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks ( Foto ) auch den Betrieb von atomaren Zwischenlagern auf neue Füße.
Diese bisher von den Atomkonzernen wahrgenommene Aufgabe fällt in Zukunft
in die Verantwortung des Bundes. Die zu diesem Zweck gegründete
Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) wird zu 100 Prozent in den Besitz
des Bundes übergehen. Zu ihrem Geschäftsfeld gehören künftig nicht nur
die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus, sondern ab 2019 auch
die 12 dezentralen Zwischenlager an den AKW-Standorten. Zudem wird sie in
einem weiteren Schritt auch die Verantwortung für die 12 Lager mit
schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau der
Atomkraftwerke übernehmen.

„Mit der neu gegründeten bundeseigenen Zwischenlagergesellschaft werden
wir über einen starken, und kompetenten Akteur verfügen. Die
Gesellschaft für Zwischenlagerung wird dafür Sorge tragen, dass die
strahlenden Hinterlassenschaften des Atomzeitalters bis zum Zeitpunkt der
Endlagerung sicher aufbewahrt werden“, erklärte Bundesumweltministerin
Barbara Hendricks bei ihrem Besuch der zukünftigen
Zwischenlagergesellschaft in Essen.

Die BGZ war bereits am 1. März 2017 in Abstimmung mit dem
Bundesumweltministerium von der Gesellschaft für Nuklear-Service, einem
Gemeinschaftsunternehmen der Atomkonzerne, gegründet worden. Der Bund
wird voraussichtlich im August 2017 sämtliche Geschäftsanteile an der
BGZ übernehmen – einschließlich der kerntechnischen Einrichtungen an
den Standorten in Ahaus und Gorleben. Der Bund als neuer Eigentümer der
BGZ will auch das Personal an den Zwischenlagerstandorten in Ahaus und
Gorleben (ca. 80 Beschäftigte) sowie zum Teil am Standort Essen (ca. 70
Beschäftigte) übernehmen. Hendricks: „Auch die Mitarbeiter hier in
Essen müssen sich keine Sorgen machen. Sie sollen auch in Zukunft
grundsätzlich am bisherigen Arbeitsort den Aufgaben nachkommen. Auch der
Hauptsitz und die Zentrale der neuen bundeseigenen Gesellschaft wird
weiterhin Essen sein.“

Mit dem „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen
Entsorgung“ wurden Ende letzten Jahres langfristig die
Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau der
Atomkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu
geregelt. Die Betreiber der Atomkraftwerke sind nach dem Gesetz für die
gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und
die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die
Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung fällt
hingegen zukünftig in die Verantwortung des Bundes.
Die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung werden dem Bund
von den Betreibern in einem einen öffentlich rechtlichen Fond zur
Verfügung gestellt. Insgesamt werden ca. 24 Milliarden Euro in den Fond
fließen. Der Fond wird den bislang von den Betreibern getragenen Anteil
an den Kosten für die Zwischen- und Endlagerung übernehmen.