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landgericht magdeburg

Heute im Landgericht Magdeburg: Sturz einer Fußgängerin.

Termin: Donnerstag, 06. April 2017

Sturz einer Fußgängerin auf einem Verbindungsweg zwischen den Straßenbahnhaltestellen Leipziger Straße und Halberstädter Straße in Magdeburg
 
Eine Fußgängerin möchte von der Landeshauptstadt Magdeburg rund 450,00 € Schadensersatz sowie Schmerzensgeld von mindestens 8.000,00 € erhalten.
 
Die Klägerin behauptet, am 09. Dezember 2012 auf dem Verbindungsweg zwischen den Straßenbahnhaltestellen Halberstädter Straße gegenüber dem Gebäude des Landgerichts einen Verbindungsweg zur Leipziger Straße entlang gegangen zu sei. Auf dem unbeleuchteten Weg habe sie ein Schlagloch nicht erkennen können, sei deswegen umgeknickt und gestürzt, wodurch sie verletzt worden sei.
 
Als Sachschaden macht die Klägerin vor allem die Stornokosten für eine für Silvester geplante Reise geltend. Sie meint, bei dem Verbindungsweg handele es sich um einen Hauptverbindungsweg zwischen den Haltestellen der damaligen Straßenbahnlinien 1 und 10 in der Halberstädter Straße und den Linien 3 und 9 in der Leipziger Straße und dieser müsse daher schlaglochfrei sein. Die Stadt bestreitet den Unfallhergang und ist der Auffassung, ihre Verkehrssicherungspflichten nicht verletzt zu haben.
 
Das Gericht wird in dem Termin die Klägerin anhören und eine Zeugin vernehmen.