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Pflegealltag 25.03

Gesundheit-News: URLAUB VOM PFLEGEALLTAG - Für gute Erholung gibt es Unterstützung von der Pflegeversicherung


veröffentlicht am 25. März 2024

Foto: Schon der Gedanke an einen schönen Urlaub macht gute Laune. In einer Pflegesituation ist aber vor der Abreise gute Planung erforderlich
(djd). Wenn die Urlaubszeit naht, wächst auch bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Sehnsucht nach einer Auszeit vom Alltag, Erholung und neuen Eindrücken. 
Nicht selten wird dieser Gedanke aber wieder verworfen, denn die Organisation scheint zu kompliziert und die Finanzierung zu schwierig. Dabei kann Urlaub gerade in einer Pflegesituation die notwendige Entspannung bringen und ist vielleicht sogar besser realisierbar als zunächst gedacht. Man sollte allerdings rechtzeitig mit der Planung beginnen. „Das fängt mit der Entscheidung an, ob man allein oder mit dem Pflegebedürftigen gemeinsam verreisen will“, erklärt Melania Laib von der Pflegeberatung compass.

Guter Rat für entspannte Ferien
Sowohl für die Vertretung verreisender Pflegepersonen als auch für den gemeinsamen Urlaub lassen sich Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. „Wegen der vielen unterschiedlichen Möglichkeiten und Regelungen ist es aber sehr sinnvoll, für die Urlaubsplanung eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen“, empfiehlt Laib. Unabhängige und kostenlose Beratung gibt es etwa telefonisch unter der compass-Service-Nummer 0800-1018800. Pflegeberatende können dabei helfen, mögliche Leistungen für den Urlaub sinnvoll zu kombinieren.

Pflegegeld und Verhinderungspflege auch im Ausland nutzen
„Die wichtigsten Leistungen in diesem Zusammenhang sind die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die man sowohl am Urlaubsort als auch zu Hause einsetzen kann“, so Laib. Mit der Verhinderungspflege lässt sich eine Vertretung für den pflegenden Angehören finanzieren, entweder für die Zeit seiner Abwesenheit oder für Auszeiten am Urlaubsort. Ein Tipp der Pflegeberaterin: „Die Verhinderungspflege wird ebenso wie das Pflegegeld auch in der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gezahlt. Ist man als Pflegeperson weniger als acht Stunden pro Tag verhindert, wird das Pflegegeld dabei nicht gekürzt.“

Kurzzeitpflege und Pflegedienst gibt es nur in Deutschland
Andere Leistungen der Pflegeversicherung wie die Tages- und Kurzzeitpflege, der Entlastungsbetrag sowie die Pflegesachleistung können dagegen nur in Deutschland genutzt werden, da die Pflegekassen mit ausländischen Anbietern keine Vergütungsvereinbarung haben. Wer gemeinsam mit den Pflegebedürftigen verreist, hat es deshalb bei einem inländischen Reiseziel oft einfacher. Mittlerweile gibt es hierzulande zahlreiche Pflegehotels, die Erholung für Pflegende und Gepflegte bieten. Solche Angebote können zum Beispiel mit der Pflegesuche auf www.pflegeberatung.de ausfindig gemacht werden.



Text / Foto: djd/compass private pflegeberatung/mattphoto