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Landgericht Dessau-Roßlau: 32-jährigen Angeklagten wegen Mordes aus Habgier verurteilt

Die 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat gestern gegen einen 32-jährigen Angeklagten wegen Mordes aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat in Tateinheit mit versuchten Raubes mit Todesfolge eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und ferner seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

 

Das Gericht hat es im Ergebnis der Beweisaufnahme, in der sich der Angeklagte geständig eingelassen hat, als erwiesen angesehen, dass er in den Abendstunden des 08.04.2017 von seinem damaligen Wohnsitz in Jessen, Ortsteil Seyda, aus bei einem Lieferdienst in Annaburg eine telefonische Bestellung in der Absicht aufgegeben hat, an die Einnahmen und das Fahrzeug des Lieferanten zu gelangen. In Abänderung seines ursprünglichen Tatplans, den Lieferanten lediglich einzuschüchtern, hat der Angeklagte dem 56-jährigen Opfer nach seiner Ankunft am Tatort mit einem Messer mit abgerundeter Klinge einen wuchtigen, etwa fünf Zentimeter tiefen Stich in den Hals versetzt, der die äußere Halsschlagader traf. Das Opfer verblutete innerhalb weniger Minuten am Tatort. Mithilfe eines Anwohners, der das Tatgeschehen vom Fenster seiner Wohnung aus beobachtet hatte, konnte der Angeklagte wenig später in Tatortnähe widerstandslos festgenommen werden. Er ist bereits 2010 vom Landgericht Magdeburg wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er bis Mai 2015 verbüßte. Den Feststellungen eines forensisch-psychiatrischen Sachverständigen folgend ist das Gericht davon ausgegangen, dass der Angeklagte, vom dem eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, zwar unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung leidet, zur Tatzeit aber uneingeschränkt schuldfähig war.

 

Mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, ist die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.