header-placeholder


image header
image
justice 2060093 960 720

Landgericht Magdeburg: Wie hoch ist der Schaden, den die ehemalige Arztgattin verursacht hat?

Dienstag, den 30. März 2021

25 KLs 157 Js 34298/18 (33/20) – 5. Strafkammer

Prozessbeginn: Donnerstag, 08. April 2021, 09.30 Uhr, Saal 5

Fortsetzungstermin: 9. April 2021, 09.30 Uhr, Saal 5.

Am 10. März 2020 verurteilte die 1. Strafkammer eine heute 42-Jährige ehemalige Arztgattin wegen Computerbetrugs, versuchten Betrug und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten. Die Frau hatte das Vermögen ihres damaligen Mannes über mehrere Jahre geschädigt und unzulässig Geld ihres Mannes für eigene Zwecke gebraucht. Zudem ordnete das Landgericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 778.870,24 Euro an. Dieses Geld sollte aus dem Vermögen der Verurteilten abgeschöpft werden, da sie einen Schaden in dieser Höhe verursacht haben soll.

Die Frau hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. 

Mit Beschluss vom 15.08.2020 (6 StR 194/20) hat der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des BGH die Strafe bestätigt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil allerdings hinsichtlich der Einziehung des Geldes aufgehoben. Der BGH kritisierte, dass das Landgericht bei seinen Berechnungen nicht berücksichtigt hatte, dass die Verurteilte teilweise mit dem Geld auch Verbindlichkeiten ihres damaligen Ehemannes beglichen hat. Die nun zur Entscheidung berufene 5. Strafkammer muss nun ermitteln und neu berechnen, wieviel Geld eingezogen werden kann.