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Aus dem Gerichtssaal: Hauptzollamt Magdeburg: Strafbefehl gegen einen Bauunternehmer aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen

Freitag, den 4. Juni 2021

Das Amtsgericht Köthen verurteilte einen Bauunternehmer aus der Stadt Südliches Anhalt wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 28 Fällen durch Erlass eines Strafbefehls. Das Gericht setzte eine Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50,00 EUR, also insgesamt 2.500,00 EUR, fest.

Die Bediensteten des Hauptzollamtes Magdeburg -Finanzkontrolle Schwarzarbeit Dessau-Roßlau- konnten nach Auswertung der bei Durchsuchungsmaßnahmen vorgefundenen Beweismittel dem 45-Jährigen Unternehmer nachweisen, dass dieser im Zeitraum von Juli 2016 bis Februar 2018 für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wenig Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstellen abführte. Dies tat er, in dem er die sozialversicherungspflichtigen Lohnempfänger als geringfügig Beschäftigte anmeldete, diese aber in der Realität einer Vollzeitbeschäftigung nachgingen. Der Sachverhalt wurde bekannt, nachdem ein ehemaliger Arbeitnehmer des Unternehmens beim Zoll eine Anzeige erstattete.

Auf Grund der pflichtwidrigen Falschanmeldung wurden der Sozialversicherung Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 13.654,30 EUR vorenthalten.

Der Paragraph 266a des Strafgesetzbuches sieht im Falle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Das Strafbefehlsverfahren stellt ein vereinfachtes Verfahren dar, wobei eine rechtskräftige Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung erlangt werden kann.

Generell werden die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge durch die Sozialversicherungsträger nachgefordert.