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Partei, die Linke  1   1

Sachsen-Anhalt-News: Fraktion DIE LINKE: Corona-Regeln – wesentliche Maßnahmen im Parlament beraten und entscheiden

Freitag, den 26. März 2021

Das Landesverfassungsgericht hat heute seine Entscheidung in einem Normenkontrollverfahren zur 8. sowie zur 9. Eindämmungsverordnung verkündet. Das Landesverfassungsgericht hat mehrere Regelungen für verfassungswidrig erklärt und als nichtig eingestuft. Direkte Auswirkungen auf die aktuellen Regelungen gibt es nicht, da das Bundesinfektionsschutzgesetz sowie auch die Landesverordnungen bereits geändert wurden. Hierzu erklärt die Vorsitzende und rechtpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Eva von Angern (Foto):

„Wir leben in einem Rechtsstaat. Daher hat jede*r das Recht, Regelungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Zudem sind die Maßnahmen zur Verlangsamung und Eindämmung der Corona-Infektionen mit massiven Einschränkungen der Grundrechte der Bürger*innen verbunden. Es muss einerseits ein möglichst weitgehender Gesundheits- und Lebensschutz der Menschen ermöglicht werden, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet ist. Andererseits sind Grundrechtseinschränkungen auf ein erforderliches Mindestmaß zu begrenzen.

Aus diesem Grund müssen sich alle in diesem Zusammenhang zu treffenden, aber auch die bereits beschlossenen Regelungen sowie veranlasste Maßnahmen an den Kriterien ‚erforderlich, geeignet und angemessen‘ messen lassen. Das Landesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung bekräftigt, dass es in der Vergangenheit Eingriffe in die Grundrechte gegeben hat, zu denen die Landesregierung nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz nicht ermächtigt gewesen war.

Das belegt wiederum, wie notwendig die stärkere Einbindung und Beteiligung des Parlaments gerade in Zeiten einer Pandemie sind. Eine Forderung, auf deren Umsetzung DIE LINKE immer wieder gedrängt hat. Die Exekutive darf nicht im Alleingang handeln. Es bedarf gemeinsamer, abgestimmter Schritte. Bisher hat die Landesregierung mit dem Erlass jeder Eindämmungsverordnung die gewählte Vertretung der Bürger*innen des Landes auf die Zuschauer*innen-Bank verbannt. Informationen über Entscheidungen im Nachhinein – ohne tatsächliche Mitsprache- und Entscheidungsrechte des Parlaments – bleiben und sind letztendlich Makulatur. Sie verfolgen allein den Zweck, den Schein der Demokratie zu wahren.

Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung abermals auf, diesen Zustand unverzüglich zu beenden und eine parlamentarische Mitsprache und Mitberatung zu sichern. Es ist notwendig, neuzufassende Normen im Rahmen von Eindämmungsverordnungen auf der Grundlage der heute durch das Landesverfassungsgericht bemängelten oder sogar für nichtig erklärten Regelungen einer sorgfältigen Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls zu verändern, um erneuten Klagen vorzubeugen. Dieser Prüfung muss sich auch die neue, am 29. März 2021 in Kraft tretende, 11. Eindämmungsverordnung stellen.

Schlussendlich ist festzustellen: Ein gemeinsames Agieren von Legislative und Exekutive wird Entscheidungen breiter legitimieren und die Aufhebung von Alleingängen der Landesregierung durch gerichtliche Entscheidungen zumindest minimieren.“