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Aus dem Gerichtssaal: Landgericht Magdeburg: Verfahren um sexuellen Missbrauch in Magdeburg wird neu aufgerollt

Montag, den 1. Februar 2021

Prozessbeginn: Mittwoch, 3. Februar 2021, 09.30 Uhr, Saal E 12

Der mittlerweile 55-Jährige Angeklagte wurde wegen des sexuellen Übergriffs in zwei Fällen durch die 2. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg am 19. Dezember 2019 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hatte Erfolg. 

Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 2020 (6 StR 82/20) wurde die Verurteilung aufgehoben und die Sache zur neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts verwiesen.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, an zwei Tagen im Zeitraum zwischen März 2016 und Februar 2018 sexuelle Handlungen an dem im März 2002 geborenen geistig behinderten Nebenkläger vorgenommen zu haben. Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass der Schuldspruch wegen sexuellen Übergriffs einer rechtlichen Nachprüfung nicht standhalte. Allerdings komme möglicherweise eine Strafbarkeit nach anderen Vorschriften in Betracht. Dies muss die nun zur Entscheidung berufene 3. Strafkammer prüfen.