Donnerstag, den 15. Oktober 2020
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat das Beherbergungsverbot wegen Unverhältnismäßigkeit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach einer in Mannheim veröffentlichten Entscheidung zu einem Eilantrag greift das Beherbergungsverbot in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein und ist daher voraussichtlich verfassungswidrig.