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Offline Shopping Festival Magdeburg: Landesverwaltungsamt geht nicht in Beschwerde

Dienstag, den 8. September 2020

Das Landesverwaltungsamt wird in der rechtlichen Auseinandersetzung zu der Frage der Sonntagsöffnung am 13. September in Magdeburg keine Beschwerde einlegen.

In seiner Begründung hatte das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass für die Zulassung einer Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen es eines hinreichend gewichtigen Grundes bedürfe. Das Gericht verweist auf die verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsruhe und der sich daraus ergebende besonders strenge Maßstab an ein solches Öffnungsbedürfnis - etwa aus einem Versorgungsinteresse der Bevölkerung etwa im Zusammenhang mit einem Elbe-Hochwasser. Ein vergleichbarer Anlass liege bei der Ausrichtung des "Offline Festivals" nicht vor.

Inzwischen hat auch das bundesweit erste Oberverwaltungsgericht in einer vergleichbaren Angelegenheit entschieden und diese Rechtsauffassung bestätigt. Danach hat das OVG NRW am 28.08.2020 in seinem Beschluss deutlich hervorgehoben, dass die Werktage als ausreichend betrachtet werden, notwendige Initiativen zur Bekämpfung der negativen Folgen zu starten. Der Verfassungsrang des Sonn- und Feiertagsschutzes rechtfertige eine pandemiebedingte weite Öffnung der Verkaufseinrichtungen nicht.

Insofern sieht das Landesverwaltungsamt von einer Beschwerde im Eilverfahren ab.

Hintergrund MDN https://www.magdeburger-news.de?c=20200907182839&ref=share