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Aus dem Gerichtssaal: Daimler muss Mercedes Benz GLK 220 zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

Montag, den 16. März 2020

Die Daimler AG ist im Diesel-Abgasskandal erneut in einem Verfahren unterlegen. Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) verurteilte am 6. März 2020 den Autobauer zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags. Daimler muss einen Mercedes Benz GLK 220 CDI 4Matic zurücknehmen und gleichzeitig 27.181,72 Euro nebst Zinsen an den Kläger zurückbezahlen. In dem Urteil ging das Gericht davon aus, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung verbaut worden war. Die Kammer wertete diesen Umstand als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach Paragraph 826 BGB. Der Kläger habe deshalb Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.

Gericht: Daimler im Diesel-Abgasskandal Verbraucher getäuscht

Der Kläger hatte im vorliegenden Fall 2014 einen Mercedes Benz GLK 220 CDI 4Matic (Euro 5) für 21.181,72 Euro gekauft. Im Fahrzeug war der Dieselmotor OM 651 verbaut. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters und einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung befindet. Letztere reduziert die Abgasrückführung, indem sie die Kühlmitteltemperatur niedrig hält. Das Thermofenster sorgt dafür, dass die Wirkung des Abgasrückführungssystems (AGR-System) bei einstelligen positiven Außentemperaturen abnimmt. Das Kraft-Fahrtbundesamt (KBA) hatte deshalb das Fahrzeug bereits zurückgerufen – mehr dazu hier. Die Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass die Abgase des Fahrzeugs in Testsituationen die gesetzlichen Grenzwerte für schädliche Stockoxide einhalten. Im realen Straßenverkehr steigen die Stickoxid-Emissionen derart enorm an, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der Euro-Norm 5 nicht eingehalten werden. Dem Verbraucher wurde von Seiten der Daimler AG die Abschalteinrichtung verschwiegen. Der Kunde, so das Gericht, hätte den Mercedes Benz GLK nie gekauft, wenn er von der Manipulation gewusst hätte. Für die 4. Zivilkammer in Frankenthal stand außer Frage, dass die Daimler AG vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat. Ihr sei es alleine um Umsatzsteigerung gegangen oder sich gegen konkurrierende Unternehmen durchzusetzen. Aus diesem Grund sind Zulassungsbehörden und Verbraucher getäuscht worden.

Was können Verbraucher im Daimler-Abgasskandal unternehmen?

Das Urteil zeigt für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr, dass die Chancen vor Gericht zu gewinnen, weiter gestiegen sind. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Die Verbraucher-Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.