header-placeholder


image header
image
clause 67401 960 720

Aus dem Gerichtssaal: Amtsgericht Magdeburg: Strafbefehl gegen eine Magdeburgerin ist rechtskräftig

Donnerstag, den 16. Mai 2019


(AG MD). Einer 1989 geborenen Magdeburgerin wird vorgeworfen, wider besseren Wissens eine Straftat vorgetäuscht zu haben. Die junge Frau hat den gegen Sie am 8. April 2019 erlassenen Strafbefehl akzeptiert, so dass deren Verurteilung zu einer Geldstrafe über 90 Tagessätze zu je 30 Euro, also insgesamt zu 2.700 Euro, nun rechtskräftig geworden ist.

Die junge Frau hatte Anfang März 2019 eine größere Menge Bargeld in ihrer Geldbörse bei sich und diese Geldbörse verloren. Um sich selbst und ihrem Umfeld den Verlust zu erklären, dachte sich die Frau aus, in der Mittagszeit auf dem Parkplatz des Porta-Möbelmarktes in der Salbker Chaussee überfallen und Opfer eines Raubes geworden zu sein. 

Gegenüber der Polizei gab die Frau an, dass ein unbekannter Mann mit dunkler Haut, ca. 35 Jahre alt und ca. 1,70 m groß mit schwarzer Hose, dunkelgrüner Jacke und einem Basecap, sie auf dem Parkplatz in gebrochenem Deutsch nach einer Zigarette befragt habe. Als sie angegeben habe, keine Zigaretten zu haben, habe dieser Mann ihr die Handtasche mit der Geldbörse und den darin befindlichen Papieren entrissen und sei in Richtung B 71 davongelaufen. 

In ihrer Vernehmung vor der Polizei hat die Frau allerdings eingeräumt, dass die Schilderung frei erfunden ist. Möglicherweise sei sie auf die Idee gekommen, der Polizei eine Lüge zu erzählen, weil es etwa ein Jahr zuvor einen Überfall gegeben habe und die Mutter der jungen Frau dabei beraubt worden sei.

Das Vortäuschen einer Straftat ist nach § 145d StGB strafbar. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe. Kann die junge Frau die Geldstrafe nicht zahlen, droht Ersatzfreiheitsstrafe.