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private bauherren helfer auf der privaten baustelle absichern

Private Bauherren - Helfer auf der privaten Baustelle absichern

Montag, den 29. Juli 2019


Der private Hausbau boomt - Bauherren sollten immer auch an die Absicherung ihrer Helferinnen und Helfer denken. Da ist es gut, dass die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) den umfassenden Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht nur für die Bauwirtschaft, sondern auch für private Bauvorhaben bietet. Für die Absicherung der Bauhelfer sind die gesetzlichen Vorschriften eindeutig: Innerhalb einer Woche müssen sowohl das Bauvorhaben als auch die geplanten Eigenleistungen sowie die beauftragten Unternehmen gegenüber der BG BAU gemeldet werden.

Private Bauhelfer wie Familienangehörige, Nachbarn und Arbeitskollegen genießen den umfassenden Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Deshalb werden Bauherren aufgefordert, einen Nachweis über die geleisteten Arbeitsstunden einzureichen. Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob die Helfer unentgeltlich arbeiten oder nicht. Von dem Vorteil des Versicherungsschutzes ausgenommen sind sogenannte spontane Handreichungen oder Gefälligkeitsleistungen durch Verwandte, Freunde oder Bekannte. Ob das der Fall ist, muss in jedem Einzelfall anhand der Beziehung zwischen Eigenbauherrn und Helfer geprüft werden.

Falls einem Helfer auf der Baustelle etwas passiert, kann dies schwere Folgen haben. Ist beispielsweise ein junger Familienvater lebenslang an den Rollstuhl gefesselt, ändert sich die Situation des Betroffenen und seiner Angehörigen dramatisch. Die BG BAU unterstützt die Eigenbauherren beispielsweise bei der Unfall-Prävention und hilft, wenn doch etwas passiert ist, die Unfallfolgen erträglicher zu machen.

Mit der Meldung der versicherten Helfer an die BG BAU vermeiden private Bauherren nicht nur Bußgelder, sondern erleichtern und beschleunigen die Entscheidung zur Leistungspflicht zugunsten der versicherten Helfer. Im Falle der Anerkennung eines Versicherungsfalles erhält der Verletzte eine umfassende Betreuung und der Unfallversicherungsträger hat mit allen geeigneten Mitteln die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Der Bauherr selbst und sein Ehegatte oder Lebenspartner sind allerdings im Gegensatz zu den versicherten Helfern nicht automatisch bei der BG BAU versichert. Sie haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.

Überschaubare Kosten für mehr Sicherheit

Die Kosten halten sich im Rahmen - pro Helfer oder Helferin mit 100 Stunden Arbeitseinsatz kostet der Beitrag zur BG BAU in den neuen Bundesländern aktuell 145 Euro, in den alten Bundesländern 158 Euro. Mindestens muss ein Beitrag von 100 Euro einkalkuliert werden. Waren alle Helfer zusammengerechnet nicht länger als 40 Stunden am Eigenbauprojekt tätig, übernimmt die Unfallkasse der öffentlichen Hand den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Sollte es tatsächlich zu einem Unfall kommen, erhalten Versicherte eine umfassende Betreuung und Versorgung durch die BG BAU sowie gegebenenfalls Entschädigungsleistungen. Dabei gehen die medizinischen und Rehabilitationsleistungen deutlich über die der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus.

Private Bauherren sollten sich zudem in Sachen Arbeitsschutz umfassend durch die BG BAU beraten lassen. Dies reicht von der Ausstattung der Helferinnen und Helfer mit persönlicher Schutzausrüstung wie Helme, Sicherheitsschuhe und Handschuhe über eine ausreichende Beleuchtung und Beschilderung oder die Sicherung von Schächten und Gruben bis hin zur Verkehrssicherheit auf dem Baugrundstück.

Hintergrund

Jedes Jahr geschehen im Eigenbau mehrere Hundert, teils schwere Arbeitsunfälle. Insgesamt betreute die BG BAU allein im Jahr 2018 54.350 Eigenbauprojekte. Die BG BAU ist als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen in Deutschland für zirka 2,8 Millionen Versicherte in rund 500.000 Unternehmen zuständig.


Foto: Private Bauherren - Helfer auf der privaten Baustelle absichern / Eigenbauherren haben eine Reihe von Pflichten, dazu gehören z.B. die Ausstattung der Helfer mit Persönlicher Schutzausrüstung und die Verkehrssicherheit auf dem Baugrundstück.

Quelle: "obs/BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Thomas Lucks"