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Auto-News: Automobilclub von Deutschland: So verhalten Sie sich nach einem Unfall richtig

Mittwoch, den 4. August 2021

-  Die Gefahrenlage ist mit eigentlichem Unfall nicht vorüber

-  Die wichtigsten Verhaltensregeln für Betroffene und Ersthelfer

-  AvD ist der “Vision Zero” verpflichtet

Anlässlich des Rückreiseverkehrs zum Ende der Sommerferien warnt der Automobilclub von Deutschland (AvD) vor den Risiken von Unfällen. Denn die Gefahrenlage ist für Betroffene mit dem eigentlichen Unfallereignis nicht vorbei. Der Verkehr fließt weiter und muss die gerade entstandene Lage erst begreifen und darauf reagieren. Für alle ist daher der wichtigste Punkt ruhig und besonnen zu bleiben. Doch das ist leichter gesagt als getan - insbesondere für jene Personen, die unmittelbar in das Unfallgeschehen verwickelt sind. Umso wichtiger sind Ersthelfer, die auch bei vermeintlich kleinen Unfällen zu Stelle sind. Der AvD hat eine Checkliste für Betroffene und Ersthelfer zusammengestellt, welche Maßnahmen nach einem Unfall zeitnah zu ergreifen sind.

1. Sicherung der Unfallstelle

Zündung aus, Warnblinker an. Außerhalb von Ortschaften beim Aussteigen die Warnweste überziehen und Warndreieck aufstellen (50-150 Meter, je nach Unfallort). Können die Autos bewegt werden, an den Fahrbahnrand fahren. Vorsicht beim Betreten der Fahrbahn, vor allem auf Autobahnen und Landstraßen, immer am Heck des Autos abseits des Fahrbahnbereichs oder hinter der Leitplanke Schutz suchen.

2. Erste Hilfe leisten

Wenn erforderlich Personen aus den verunfallten Fahrzeugen bergen. Dazu ist der sogenannte Rautekgriff bestens geeignet. Dazu greift der Retter von hinten rechts und links unter den Achseln der zu rettenden Person nach vorne, ergreift mit einer Hand den Unterarm unmittelbar vor dem Ellenbogen und mit der anderen Hand das Handgelenk desselben Arms ergreifen. Falls erforderlich den Verunfallten nach der Bergung in die stabile Seitenlage bringen.

Dann die 112 (einheitliche Nummer innerhalb Europas) über das Mobiltelefon wählen und damit Rettungsdienste informieren. Bei der Meldung zunächst den eigenen Namen nennen. Dann: Was ist passiert? Wie ist der genaue Standort (Straßenbezeichnung, Fahrtrichtung, Kilometermarke)? Wieviele Personen benötigen medizinische Hilfe, ist jemand nicht ansprechbar? In Neuwagen wird seit 2019 nach schweren Unfällen automatisch ein Notruf (eCall) ausgelöst. Auch Insassen können diesen per Knopfdruck aktivieren. Anschließend bis zum Eintreffen der Rettungskräfte bei den Verletzten bleiben.

3. Polizei verständigen

Daran sollte immer bei Unfällen mit Personenschäden, fahrunfähigen Fahrzeugen, oder Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen gedacht werden. Aber auch bei uneinsichtigen Unfallgegnern oder Unfallflucht sinnvoll. Das kann über die in Deutschland geschaltete Rufnummer 110, ansonsten über die Nummer 112 erfolgen.

4. Informationen sammeln

Wichtige Daten sind: Kennzeichen, Anschrift, Versicherungsnummer und Versicherer. Die Angaben mit Unfallgegnern austauschen. Bei Fahrern oder Haltern aus dem Ausland nach der Grünen Karte fragen und Angaben zur Versicherung aufschreiben oder abfotografieren. Der AvD weist darauf hin, dass keine Pflicht besteht, sich gegenüber Privatpersonen auszuweisen. Werden Angaben zur eigenen Person gemacht, müssen diese aber stimmen. Mögliche Zeugen ansprechen und diese bitten, bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu bleiben. Dabei vollständige Angaben zu diesen Personen notieren, abfotografieren oder als Sprachaufnahme sichern. Lassen es die Lichtverhältnisse und die Situation zu, Beschädigungen mit dem Mobiltelefon dokumentieren. Und dabei stets bedenken: Eigensicherung geht aber vor!

5. Unfallbericht gemeinsam ausfüllen

Einen Unfallbericht mit den Unfallbeteiligten erstellen. Den Europäischen Unfallbericht als Formular immer im Handschuhfach mitführen. Es enthält international standardisierte Felder, die im Einvernehmen ausgefüllt werden können. Der AvD stellt das Formular hier zur Verfügung. Alle dort gemachten Angaben überprüfen und nur unterschreiben, wenn das Notierte mit der eigenen Wahrnehmung übereinstimmt. Die Unterschrift unter den Bericht ist freiwillig und kann nicht verlangt oder erzwungen werden.

Auch gegenüber der Polizei ist man nicht verpflichtet, verbindliche Angaben zum Unfallhergang zu machen. Es ist ausreichend, seine persönlichen Daten anzugeben und die Information, auf welche Weise man am Unfall beteiligt ist.

6. AvD-Notruf unter 0800 9909909 informieren

Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig, können AvD-Mitglieder über ihre AvD-Notrufzentrale 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr Hilfe anfordern. Aus dem Ausland ist die AvD-Notrufzentrale unter der Rufnummer +49 69 6606-600 erreichbar. An der Notrufsäule oder auf Frage der Polizei Hilfe des AvD anfordern.

Statistik weist nach 2019 einen weiteren Tiefststand aus

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist im Jahr 2020 der bisherige niedrigste Stand an Verkehrsopfern seit Beginn der Zählung vor über 60 Jahren von 2019 nochmals unterschritten worden. Trotzdem starben immer noch 2.719 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen, was einen Rückgang von 10,7 Prozent gegenüber der Anzahl im Jahr 2019 bedeutet. Überdurchschnittlich zurück gingen die Zahlen der getöteten Fahrzeuginsassen um 14,9 Prozent; Mehr als ein Viertel über den Zeitraum von zehn Jahren betrachtet. Auf Landstraßen kommen mit 58,6 Prozent immer noch die meisten Menschen ums Leben, innerorts dagegen 29,8 Prozent. Die geringste Anzahl von Verkehrsopfern wurde auf Autobahnen mit 11,7 Prozent verzeichnet, obwohl dort durchschnittlich die meisten Kilometer gefahren werden.

Insgesamt bleibt die Gesamtzahl der Unfälle auf deutschen Straßen hoch: Von der Polizei aufgenommen wurden gut 2,2 Millionen Verkehrsunfälle, davon etwa 264.000 mit Personenschäden. Bei den meisten Unfällen sind Kraftfahrzeuge beteiligt. Aber es bleibt festzuhalten, dass in Deutschland 2020 durchschnittlich pro Tag etwa 6.135 Unfälle passieren und dabei 900 Verletzte und sieben Tote zu beklagen sind. Das Unfallgeschehen des Jahres 2020 war insgesamt deutlich von der Pandemie beeinflusst: Unfälle mit Sachschaden gingen gegenüber 2019 um 17 Prozent zurück, solche mit Personenschaden um 11,9 Prozent.

AvD ist der „Vision Zero“ verpflichtet

Der AvD ist der „Vision Zero“ verpflichtet, die Schwerverletzte oder Tote im Straßenverkehr verhindern will. Außerdem unterstützt der Club die Initiative seines Dachverbandes FIA „#3500LIVES“ zur Erhöhung der Verkehrssicherheit weltweit. Jeder Verkehrsteilnehmer ist dazu aufgefordert, sich mit der notwendigen Vorsicht im Verkehr zu bewegen und jederzeit auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.

Foto © shutterstock - weerasak saeku