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Grimm-Benne: Wichtige Klarstellung aus Karlsruhe

Karlsruhe. Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu Zuständigkeiten bei der Kinderbetreuung als wichtige Klarstellung begrüßt. Die Verfassungsbeschwerde von acht Kommunen gegen die Regelungen im Landesgesetz war vollumfänglich abgewiesen worden. "Für die Zukunft geht es darum, das Miteinander von Land, Landkreisen und Kommunen bei der Kinderbetreuung gut und zukunftsfest zu gestalten, damit wir eine optimale frühkindliche Bildung erreichen können", sagte sie in einer ersten Reaktion. Sie setze darauf, die gefundenen Zuständigkeiten nicht grundsätzlich zu verändern, sondern gemeinsam auf dem eingeschlagenen Weg voran zu gehen.

Acht Städte aus Sachsen-Anhalt hatten das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Kommunalverfassungsbeschwerde angerufen, weil sie sich in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht beschnitten sahen. Dabei geht es  im Kern um die Frage, wer den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kita-Platz für ihr Kind erfüllen muss. Seit 2013 sind das in Sachsen-Anhalt wieder die Landkreise und kreisfreien Städte, nicht mehr die Städte und Gemeinden. Diese Veränderung, mit der die Verantwortung auf Kreisebene gebündelt und die Fachbehörde Jugendamt gestärkt wurde, wollten sie nicht hinnehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Regelung im Landesgesetz verfassungsgemäß und eine Veränderung nicht notwendig ist. Kinderbetreuung aus einer Hand und Qualitätssteigerung durch die Bündelung bei den Landkreisen würden eine Zuständigkeitsverlagerung rechtfertigen. Zudem würde so eine mögliche Interessenkollision von Gemeinden als Kita-Träger und zugleich als Verhandlungspartner freier Träger vermieden. Grimm-Benne sagte in einer ersten Reaktion, diese drei Punkte seien betont worden. "Für die Klarheit bin ich dankbar." Man werde das Urteil jetzt in Ruhe auswerten und dann entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Sachsen-Anhalt will das Kinderförderungsgesetz im kommenden Jahr inhaltlich überarbeiten. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass Kommunen, Eltern und Erzieherinnen und Erzieher entlastet werden sollen.  Zudem stehen  Finanzierungsfragen auf dem Prüfstand. "Wir wollen transparente Lösungen, die im Miteinander aller Beteiligten gefunden werden", so Grimm-Benne.