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Reise-News: Litauen: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 26. September 2020

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird ab dem 28. September 2020 vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.

Reisende aus Deutschland, die bis einschließlich 27. September 2020 einreisen, unterliegen keiner Quarantänepflicht und müssen bei Einreise keinen negativen COVID-19-Test vorlegen.

Bei Einreise aus einem Land mit einer Inzidenz über 25 je 100.000 Einwohner, darunter ab 28. September 2020 Deutschland, muss bei Einreise ein höchstens 72 Stunden alter, negativer COVID-19 Testbefund vorgelegt werden. Ohne negative Bescheinigung wird die Einreise verweigert. Eine Testung vor Ort ist nicht möglich. 

Zusätzlich zu der Vorlage des COVID-19-Testbefundes ist eine Quarantäne einzuhalten. Die Quarantäne dauert grundsätzlich 14 Tage, kann aber mit einem erneuten COVID-19-Test nach frühestens 8 Tagen auf 10 Tage verkürzt werden. Um den Quarantäneort für die Testabnahme verlassen zu dürfen benötigt man eine Sondergenehmigung des litauischen Gesundheitsdienst.

Auch die Durchreise durch ein Land mit einem Wert von über 25 Neuinfektionen führt zur Quarantänepflicht, außer die Anreise erfolgt per Flugzeug und der Transit-Bereich des Flughafens wurde nicht verlassen.

Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden. Während der Quarantäne ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.

Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür auf der Website des litauischen nationalen Zentrums für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.

Jeder Einreisende, muss sich auf der Website der zuständigen litauischen Behörde registrieren Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.