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Reise-News: Coronavirus / Monaco: Reise- und Sicherheitshinweise

Dienstag, den 24. März 2020

Aktuelles

Das Auswärtige Amt warnt derzeit weltweit vor touristischen Reisen, da mit weiter zunehmenden drastischen kurzfristigen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. 

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt zu starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Seit dem 17. März 2020 dürfen Einwohner ihre Wohnungen auf Grund einer Ausgangssperre nur zu begründeten Zwecken verlassen.  An der Grenze kann es zu Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen kommen. Restaurants, Museen etc. und nicht lebenswichtige Geschäfte sind landesweit geschlossen. 
Starke und ggf. weiter zunehmende, drastische Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr sowie Einschränkungen der Bewegungsfreiheit innerhalb Monacos und Frankreichs könnten Ihre Rückreise auf absehbare Zeit erheblich erschweren. Die Bedingungen können sich sehr kurzfristig ändern.

Arbeitnehmer, die aus COVID-19 Risikogebieten kommend einreisen, müssen sich in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. 

Rückkehrer nach Deutschland sollten die von den monegassischen Behörden vorgegebene und selbst ausgefüllte Bescheinigungexternal bei sich führen, auch wenn sie keine Arbeitnehmer in Monaco sind. Rückkehrer, die über Frankreich als Transitland reisen, sollten zusätzlich die von den französischen Behörden geforderte, selbst ausgefüllte Bescheinigung mitführen. 

Wenn Sie aus Monaco kommend nach Deutschland einreisen und COVID-19 Symptome zeigen, müssen Sie damit rechnen, dass die deutschen Gesundheitsämter vor Ort bei Ihrer Einreise informiert werden, Sie medizinisch untersuchen und über eine etwaige Behandlung entscheiden.
Während Ihrer Anwesenheit in Monaco gilt: Die von der monegassischen Regierung getroffenen Maßnahmen gelten auch für alle deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell auf monegassischem Territorium befinden. Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den Medien und halten Sie sich an Weisungen der Gesundheitsbehörden und Sicherheitskräfte.

Seit dem 17. März gilt in Monaco eine strikte Ausgangssperre. Nur noch in unbedingt notwendigen Fällen ist das Verlassen der eigenen Wohnung erlaubt, wie z.B. für Heilbehandlungen, zur Arbeit, Arznei- oder Lebensmitteleinkäufen. Dann muss eine ausgefüllte Ausgehbescheinigung mitgeführt werden. Dieses Formular der Ausgehbescheinigung ist nach Auskunft der monegassischen Behörden aktuell nicht nur für Wege von und zur Arbeit, sondern für alle (erlaubten) Wege im öffentlichen Raum zu nutzen.

Bitte beachten Sie, dass die zuständige deutsche Botschaft in Paris nur noch einen sehr eingeschränkten konsularischen Notfalldienst bieten kann. Das Büro des Honorarkonsuls ist für den Besucherverkehr geschlossen.