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Reise-News: Coronavirus / Marokko: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 29. Juli 2020

Aktuelles

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko weiterhin gewarnt.

Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.

Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen. Seit 1994 ist die Landgrenze zu Algerien geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Die marokkanischen Behörden haben Ein- und Ausreisemöglichkeiten für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder) seit dem 15. Juli 2020 geschaffen. Dies gilt sowohl für marokkanische als auch für ausländische, z.B. deutsche Staatsangehörige. 

Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu finden Sie in den Newstickern auf der Website der deutschen Botschaft in Rabat.external arrow icon Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen kommen. Die Sonderregelungen gelten vorerst bis 10. August 2020.

Mit der teilweisen Beendigung des Ausnahmezustands und Einteilung in Stufe 1 und 2 traten Lockerungen in einzelnen Landesteilen in Kraft. Teile des Landes (u.a. Großraum Marrakech, Provinz Essaouira, Großraum Tanger und Safi) wurden in Kategorie 2 eingestuft, d.h. es bestehen weiterhin Ausgangs- und Reisebeschränkungen. Aufgrund steigender Infektionszahlen wurden am 27. Juli 2020 weitere Maßnahmen erlassen, wonach die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech nur mit besonderer Genehmigung der (lokalen) Behörden möglich ist. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. 

Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen, z.B. Arztbesuche, Lebensmitteleinkäufe und zur Fahrt zu Flug- bzw. Fährhäfen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat.Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.

Die öffentlichen Verkehrsmittel (Zug- und Busverbindungen, Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung.

Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen.
Es ist weiterhin mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Die Einhaltung der o.a. Maßnahmen werden durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) verstärkt kontrolliert.