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Reise-News: Niederlande: Reise- und Sicherheitshinweise

Freitag, den 26. Juni 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Zu unterscheiden ist zwischen dem europäischen Teil des Königreichs der Niederlande und den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den europäischen Teil.

Epidemiologische Lage

Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 mäßig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Noord-Brabant, Zuid-Holland und Noord-Holland.

Einreise

Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.

Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten, gemäß Auflistung der European Union Aviation Safety, müssen bis auf weiteres ein sogenanntes Gesundheitszeugnis mit sich führen, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert. Reisende von deutschen Flughäfen sind davon nicht betroffen. Reisende aus den gelisteten Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben; Crewmitglieder und Transitpassagiere sind ausgenommen.

Nähere Informationen erteilt das niederländische Gesundheitsministerium. Bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten gelten regional unterschiedliche Regelungen, die bei den jeweiligen Unterkünften erfragt werden können.

Durch- und Weiterreise

Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.

Reiseverbindungen

Es bestehen massive Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist auf notwendige Fahrten beschränkt (z.B. Berufspendler). Eine touristische Nutzung stellt keinen notwendigen Fahrtgrund dar.

Beschränkungen im Land

Erlaubt sind im Restaurant pro Tisch und im Autoverkehr pro Auto nur Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. In Restaurants besteht Reservierungspflicht. In den Innenräumen von Restaurants, Cafés sowie von Theatern, Konzert- und Kinosälen sind max. 30 Personen zugelassen.
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Bei gemeinschaftlichen Sanitärräumen auf Campingplätzen, in Ferienparks, Jachthäfen und Stränden kann es zu Einschränkungen kommen. Es wird empfohlen sich direkt bei Unterkunft/Reiseziel nach möglichen Einschränkungen zu erkundigen.

Hygieneregeln

Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr sowie auf Fähren. Die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln gelten.

Besonderheiten in den Überseegebieten

Von Reisen in die niederländischen Überseegebiete wird aufgrund fortbestehender Einreise- bzw. Quarantänebestimmungen noch dringend abgeraten.

Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Es gelten besondere Einreise- und teilweise auch Quarantänebestimmungen. 

Die niederländische Regierung hat aktuell festgelegt, das Einreiseverbot für Flugpassagiere zu den BES-Inseln (Bonaire, Saba und St. Eustatius) bis zum 1. Juli 2020 aufrecht zu erhalten. Ab Anfang Juli 2020 soll die Einreise voraussichtlich nur für Reisende aus den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Deutschland möglich werden. Die Touristenzahl muss aufgrund der medizinischen Versorgungsmöglichkeiten beschränkt bleiben.

Es bestehen noch weitgehend Einreise- und Anlegeverbote für Schiffe. Die Einreise wird erst sukzessive möglich sein, voraussichtlich zunächst in Aruba.