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Reise-News: Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Dienstag, den 23. Juni 2020

Aktuelles

Frankreich ist von COVID-19 nur noch wenig betroffen. In einer Warnstufe „orange“ sind derzeit nur noch die Überseegebiete Mayotte und Guyana eingestuft, hier gelten im Vergleich zum sonstigen „grün“ eingestuften Staatsgebiet noch weitergehende Vorsichtsmaßnahmen. Die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.  Wenn die Einhaltung etwa von Abstandsregeln nicht mehr gewährleistet ist oder örtliche Infektionsherde auftauchen sollten, können lokale Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens wieder einschränken. 

Einreise

Die Einreise aus den EU-Staaten, aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat ist seit 15. Juni 2020 wieder uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Reisende aus Großbritannien und Nordirland nach Frankreich ohne bestimmte wichtige Einreisegründe werden zu einer freiwilligen Quarantäne eingeladen. Bei Einreise aus anderen als den vorgenannten Staaten ist neben der Erklärung zum Einreisegrund eine Selbsterklärung zur CoVID-19-Symptomfreiheit erforderlich sowie ggf. eine häusliche Isolierung (Quarantäne).

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus nicht-EU-Staaten durch Frankreich reisen, bedürfen allerdings der oben genannten Einreisebescheinigung und Selbsterklärung zur Symptomfreiheit und müssen ihre Anschlussreisemöglichkeiten nachweisen.

Reiseverbindungen

Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können frei im Internet recherchiert und gebucht werden. Der Flughafen Paris Orly soll voraussichtlich noch bis zum 25. Juni 2020 geschlossen bleiben.

Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Französisch-Polynesien, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy) wurden diese Einschränkungen aufgehoben, es gilt weiterhin jedoch eine Quarantänepflicht.

Beschränkungen im Land

Für die Ausweitung des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs in Frankreich wurden Hygiene- und Abstandsregeln erlassen. Unter anderem gilt, ggf. strafbewehrt:

Gesichtsmaskenpflicht für Reisende ab 11 Jahren in Flugzeugen, Zügen, Bussen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bushaltestellen, Taxis und Sammeltaxis. Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.

Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal Schließungen oder z.B. die Gesichtsmaskenpflicht auch im öffentlichen Raum angeordnet werden.

In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich. 

Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.

Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.

Landesweit dürfen vor September 2020 keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.

Hygieneregeln

Insbesondere im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr müssen Reisende über 11 Jahren Gesichtsmasken tragen, außerdem gelten hier, in gastronomischen Einrichtungen, Museen usw. Abstandsregeln. In einigen Städten oder hoch frequentierten Orten kann eine lokal angeordnete Gesichtsmaskenpflicht gelten.

Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete

Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Französisch-Polynesien, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht gestattet. Bei Einreise auf die  französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy) gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht, die mit vorherigen COVID-Tests ggf. auf 7 Tage verkürzt werden kann.