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Reise-News: Coronvirus / Ukraine: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 23. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Ukraine zu erheblichen Beschränkungen des täglichen Lebens.

Es gilt bis zunächst zum 22. Juni 2020 eine Quarantäne.

Die ukrainischen Grenzen sind für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Personen, die sich bei Einreise zur Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii doma“ verpflichten, kann eine häusliche Quarantäne erlaubt werden. Die Anwendung ist in den jeweiligen Anwendungssammlungen (App Stores) frei erhältlich, steht aber bisher nur auf Ukrainisch zur Verfügung.

Die Notwendigkeit der Einreisebeschränkungen soll Mitte Juni erneut überprüft werden.

Sämtlicher regelmäßiger grenzüberschreitender sowie interregionaler öffentlicher Personenverkehr ist eingestellt. Fahrten über Land dürfen nur noch im PKW durchgeführt werden. Es finden unterwegs Gesundheitskontrollen statt.  Sonderflüge von oder nach Kiew finden nur noch sporadisch statt. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind überwiegend geschlossen.

Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg über den von der ungarischen Regierung eröffneten humanitären Korridor über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 11 Uhr und 23 Uhr möglich.  An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden. Ungarn muss spätestens bis 5 Uhr morgens wieder verlassen werden.

Deutsche und andere Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, des EWR, der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, können zudem Polen im Transit zur Rückkehr an ihren Wohn- oder Aufenthaltsort durchqueren, wobei der Transit nicht länger als 12 Stunden dauern darf.

Seit dem 12. Mai werden schrittweise Erleichterungen der Quarantäne umgesetzt. Mit Beschluss des Ministerkabinetts vom 21. Mai können diese Regelungen je nach Infektionslage regional unterschiedlich ausfallen:

Parks, Grünanlagen und Erholungsgebiete können wieder besucht werden, Nichtlebensmittelgeschäfte können wieder öffnen, ebenso wie Friseure und einige andere Dienstleister (darunter Zahnkliniken und Schönheitssalons), Museen und Bibliotheken. Auch Kioske und Gartenrestaurants dürfen in Selbstbedienung wieder betrieben werden.

Der ÖPNV wird seit dem 22. Mai nach und nach wiedereröffnet, ebenso Hotels (außer Hostels; Hotelrestaurants und Pools bleiben geschlossen). Erlaubt werden Gottesdienste mit der Einschränkung von einer Person pro 10 m².

Seit 25. Mai dürfen Kindergärten und U-Bahnen an Orten mit günstiger epidemiologischer Lage geöffnet werden.

U.a. folgende Beschränkungen des täglichen Lebens gelten jedoch weiter:

-  An öffentlichen Orten sind persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmaske oder Schutzmaske, einschließlich selbst hergestellter, zu tragen;

-  Eine Gruppe von mehr als zwei Personen darf sich in der Öffentlichkeit nur aufhalten, wenn dies zur Betreuung und Unterstützung von Personen unter 14 Jahren durch Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte, Erziehungsberechtigte, Pflegeeltern, Pflegeeltern und andere Personen nach dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten des Kindes notwendig ist;

-  Personen unter 14 Jahren dürfen sich in der Öffentlichkeit nur in Begleitung von Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten, Erziehungsberechtigten, Pflegeeltern, Pflegeeltern, anderen Personen gemäß dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten aufhalten;

-  Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, außer Personen, die Maßnahmen zur Nichtverbreitung von COVID-19 durchführen oder die Tätigkeit von Objekten der kritischen Infrastruktur sicherstellen, müssen sich in häusliche Selbstisolation begeben.

-  Es besteht die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.