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Reise-News: Chile: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 16. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Chile zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Einreisesperren.
Seit dem 18. März 2020 hat Chile seine Luft- See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. 

Für alle Einreisenden gilt eine 14-tägige „häusliche Isolierung“, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.

Die regelmäßig verkehrenden Fluglinien haben ihren Flugverkehr von und nach Chile vorübergehend eingestellt.

Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.

Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus haben die chilenischen Behörden nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr angeordnet. Einzelne Ortschaften  sowie sämtliche Stadtbezirke des Großraums Santiago stehen unter präventiver Quarantäne. Der Prozess der Verhängung bzw. Aufhebung von Quarantänen ist sehr dynamisch; aktuelle Informationen über die Einschränkungen können unter https://www.gob.cl/ abgerufen werden.

Soweit ein Ort oder Stadtteil unter Quarantäne steht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mittels „salvoconductos“ oder „permisos temporales“, die online zu beantragen sind, zu bestimmten Zwecken (Arztbesuch, Einkauf, etc.) die eigene Wohnung zu verlassen. Ausländer, die nicht über einen normalen chilenischen Personalausweis und/oder eine „clave única“ verfügen, nutzen die Funktionstaste „extranjeros“ und tragen dort ihre Passnummer ein. Für Personen, die sich zum Flughafen begeben, um das Land zu verlassen, reicht nach jetzigem Kenntnisstand die Vorlage eines Flugtickets oder der Nachweis einer Reservierung im Falle einer Kontrolle durch die Polizei aus.

Seit dem 8. April 2020 besteht Maskenpflicht bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxi, Uber). Seit dem 17. April 2020 wurde die Maskenpflicht für die Nutzung von Aufzügen in öffentlichen und privaten Gebäuden und Seilbahnen ausgeweitet, unabhängig von der Anzahl anwesender Personen. Maskenpflicht gilt auch an öffentlichen Orten (u.a. Supermärkte, Apotheken, Hotels, Gesundheitseinrichtungen) sofern sich dort 10 oder mehr Personen aufhalten.