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Reise-News: Coronavirus / Portugal: Reise- und Sicherheitshinweise

Dienstag, den 24. März 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Portugal zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Bei der Einreise müssen persönliche Angaben ( u.a. Zielort und Reisegrund) gemacht werden. Einreisende in die Region Bragança und Algarve müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

In Portugal wurde am 19. März 2020 der nationale Ausnahmezustand für das gesamte Land zunächst bis zum 2. April 2020 ausgerufen. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.

Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.

Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal bis auf Weiteres bis zum 9. April 2020 geschlossen. Viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Davon ausgeschlossen sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch einen Take-away-Service. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen.

Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist am 20. März untersagt worden. Campingplatzbetreiber sind angehalten eine geregelte Schließung der Campingplätze bis spätestens 27. März 2020 zu organisieren.

Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Portugiesische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.

Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerportugiesischen Verkehr (Schienen- Straßenverkehr) ist teilweise betroffen und eingeschränkt worden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, der Verkauf von Fahrkarten ist meist nur noch an Automaten möglich und die Passagieranzahl je Verkehrsmittel wurde beschränkt.

Flughäfen:

Für alle portugiesischen Flughäfen gelten strikte Zugangsregelungen, sie wurden nicht geschlossen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie https://www.ana.pt/en/corporate/home

Alle touristischen Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen werden ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesischsprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Was Brasilien betrifft, so sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.

TAP Portugal hat angekündigt, vom 23. März bis zum 19. April 2020 nur noch zwei Mal wöchentlich nach Frankfurt zu fliegen.

Ryanair gab bekannt, seinen Flugbetrieb zwischen dem 19. März und dem 24. März  2020 um 80 % zu reduzieren. Der Flugverkehr soll ab dem 25. März 2020 bis auf wenige Aufnahmen eingestellt werden. Lufthansa hat bekannt gegeben, bis zum 24. April 2020,  23 000 Flüge zu streichen.

Darüber hinaus können jederzeit weitere Flüge geändert oder annulliert werden.

Grenze zu Spanien:

Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis 15. April 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.

Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein. Gegebenenfalls kommt es derzeit noch zu Verzögerungen in der Umsetzung. Bitte weisen Sie gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden. 

Häfen:

Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.

In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden, kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.

Azoren und Madeira:

Besonders die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren werden bei Ankunft Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.

Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region vom 18. März bis zum 31. März einzustellen.

Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat nunmehr seit dem 15. März 2020 bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit, eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht.

Bei der Einreise mit dem Flugzeug auf die Azoren, nicht jedoch bei Flügen innerhalb der Inseln, ist seit 14. März 2020 eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.

Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt.

Auf den Azoren und auf Madeira sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bis zum 31. März 2020 komplett gesperrt.

Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.

Symbolfoto/Privat