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Reise-News: Coronavirus / Neuseeland: Reise- und Sicherheitshinweise

Montag, den 23. März 2020

Aktuelles

- Wichtige Info: Das Auswärtige Amt und die Botschaft Wellington arbeiten mit Hochdruck an einem Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende. 

- Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen  Reisen ins Ausland.

Einreisen nach Neuseeland sind seit 19. März 2020 nicht mehr möglich. Ausnahmen bestehen nur noch für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“. Der Transit über Neuseeland ist nur noch stark eingeschränkt möglich. Beachten Sie hierfür die jeweils aktuellen Informationen auf der Website von Immigration NZ.

Reisende mit festem Wohnsitz in Neuseeland müssen sich seit dem 16. März 2020 bei der Einreise bei den neuseeländischen Gesundheitsbehörden registrieren lassen und sich anschließend für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Sie werden von den neuseeländischen Grenzbehörden nach ihrem Gesundheitszustand und über die Art und Weise befragt, wie sie ihre Selbstisolierung konkret durchzuführen beabsichtigen. Sollten sie für die Selbstisolierung keine entsprechende Vorsorge getroffen haben oder gar diese verweigern, kann die Einreise verwehrt werden. 

Die neuseeländischen Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Selbstisolation zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung droht Abschiebung. Informationen über die Selbstisolierung werden bei der Einreise zur Verfügung gestellt und können auch über die Website des neuseeländischen Gesundheitsministeriumsexternal abgerufen werden.

Die neuseeländische Regierung hat am 23. März 2020 (NZST) die Stufe 3 (Erhöhtes Risiko eines unkontrollierten Covid-19-Ausbruchs) des vierstufigen Covid-19-Notfallplans ausgerufen. Das bedeutet, dass alle nicht-essentiellen öffentlich zugänglichen Einrichtungen in Neuseeland (v.a. Cafés, Restaurants, Fitnessstudios, Museen, etc.) zu schließen sind. Öffentliche Veranstaltungen sind untersagt. Der öffentliche Personenverkehr steht nur noch Personen zur Verfügung, die in essentiellen Berufen tätig sind.

Ab dem 26. März 2020 (NZST) gilt die – höchste – Stufe 4 (Unkontrollierter Covid-19-Ausbruch ist wahrscheinlich). Dies hat die grundsätzliche Pflicht zur häuslichen Isolation für jedermann (kompletter Lock-Down) zur Folge. Sämtliche Geschäfte werden geschlossen. Ausgenommen davon sind nur essentielle Einrichtungen wie Supermärkte, Apotheken etc., die dauerhaft geöffnet bleiben. Dies gilt nach Ankündigung von Premierministerin Ardern zumindest für vier Wochen.

Das neuseeländische Gesundheitsministerium hat bekanntgegeben, dass zum Zweck der Ausreise ausländischer Reisender aus Neuseeland eine etwaig angeordnete 14-tägige Selbstisolation grundsätzlich nicht vollständig beendet werden muss. Personen, bei denen

-  Symptome von Covid-19 vorliegen oder

-  das Ergebnis eines durchgeführten Covid-19-Tests noch aussteht oder

-  ein positiver Covid-19-Befund vorliegt und die nicht als genesen gelten, müssen die 14-tägige Selbstisolation beenden.

Die deutsche Botschaft bleibt weiterhin mit stark reduzierter Personalstärke geöffnet, ist aber bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht mehr in Neuseeland anlegen.

Sollte sich abzeichnen, dass Sie aufgrund ausfallender Flugverbindungen länger in Neuseeland bleiben müssen als das neuseeländische Visum es Ihnen erlaubt, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Der Antrag ist online zu stellen. Nach den der Botschaft vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass angesichts der aktuellen Lage über solche Anträge großzügig entschieden wird, wenn er rechtzeitig vor Gültigkeitsablauf des Visums gestellt wird. Die Verlängerung ist nicht kostenlos, sondern es fallen hierfür die üblichen Gebühren an.