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02 san heute

Magdeburg / ST: Polizei kontrolliert Kontaktverbot

Montag, den 23. März 2020

In Sachsen-Anhalt gilt seit Montag, 23. März 2020, eine Ausgangsbeschränkungs-Allgemeinverfügung, die unter anderem ein Kontaktverbot enthält und das Verlassen der Wohnung nur bei triftigen Gründen erlaubt. Diese und weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden sowohl von den Sicherheitsbehörden als auch von der Polizei in enger Kooperation kontrolliert.

Bereits am vergangenen Wochenende hatten die Sicherheitsbehörden und insbesondere die Polizei ihre Präsenz erhöht. So finden seitdem Aufklärungsgespräche, zusätzliche Kontrollen und Streifen statt. Kräfte der Landesbereitschaftspolizei und der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt unterstützen personell die vier Polizeiinspektionen Magdeburg, Halle (Saale), Stendal und Dessau-Roßlau.

Innenminister Holger Stahlknecht: „Unsere Beamtinnen und Beamten appellieren an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Dennoch: Konsequente Nicht?Befolgungen werden konsequent geahndet.“

So werden bspw. Gruppierungen von mehr als zwei Personen angesprochen. Bei der Befragung wird auf die Darlegung eines triftigen Grundes geachtet und ob dieser plausibel und nachvollziehbar ist. Die Beamtinnen und Beamten werden dies hinterfragen und in Zweifelsfällen auch ggf. Rücksprachen mit anderen Stellen halten.

Zur Glaubhaftmachung wird empfohlen, seinen Personalausweis mit der aktuellen Meldeadresse oder ein anderes Legitimationspapier mitzuführen. Des Weiteren wird auch weiterhin das Verbot touristischer Reisen kontrolliert.

Die Polizei und die Sicherheitsbehörden werden Verstöße der Unbelehrbaren als Ordnungswidrigkeiten ahnden und in Einzelfällen strafrechtliche Ermittlungen einleiten.