Eine
29-jährige Magdeburgerin entdeckte online bei einem Kleinanzeigenportal ihr
kürzlich entwendetes Fahrrad und informierte die Polizei. Nachdem die
Geschädigte mit dem dreisten Verkäufer einen Termin zur Besichtigung des
Fahrrades vereinbart hat, sah sich der Täter mit zwei Polizeibeamten
konfrontiert. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem angebotenen Rad
tatsächlich um das Diebesgut handelte. Ein Bereitschaftsrichter ordnete die
Wohnungsdurchsuchung des polizeibekannten 33-Jährigen an, hierbei konnten
diverse Betäubungsmittel in der Wohnung aufgefunden werden.
Die
Geschädigte erhielt ihr Fahrrad zurück, gegen den Beschuldigten wurden diverse
Ermittlungsverfahren eingeleitet.