veröffentlicht am Donnerstag, 9. Januar 2025
Magdeburg/Halle. Mit rund 1,1 Millionen Tonnen Siedlungsabfällen pro Jahr, die vor allem in den Haushalten Sachsen-Anhalts anfallen, wird in den nächsten Jahren gerechnet. Wie und wo sie fachgerecht entsorgt bzw. weiterverwendet werden können, ist im neuen Abfallwirtschaftsplan-Entwurf nachzulesen, den das LVwA für die nächsten 10 Jahre erarbeitet hat. Dieser ist in zwei sachliche Teilpläne gliedert:
- Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle“
- Teilplan „Gefährliche Abfälle“
Im Rahmen der Erarbeitung der Teilpläne sind die Prognosen des aktuellen AWP 2017 zu prüfen und die abfallwirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen fünf Jahre auszuwerten und darzustellen. Auf Grundlage des Abfallaufkommens und der Anlagenkapazitäten sind zur Überprüfung der Entsorgungssicherheit zukünftige, innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen bzw. zu prognostizieren.
Die Informationen der Bekanntmachung sowie die Teilplanentwürfe sind ab sofort im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht:
Die aktuellen Teilplanentwürfe können darüber hinaus bis einschließlich 06. Februar 2025 an folgenden Standorten zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Raum: 401
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Mo bis Do 08:00-15:00 Uhr
Fr 08:00-12:00 Uhr
Landeshauptstadt Magdeburg
Umweltamt
Raum: 720
Julius-Bremer-Straße 8-10
39104 Magdeburg
Mo- Do 08:00-16:00 Uhr
Fr 08:00-12:00 Uhr
Gemäß § 32 Abs.2 Satz 2 KrWG kann durch jedermann zum aktuellen Entwurf des AWP gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich Stellung genommen werden. Diese Stellungnahmen sind bis einschließlich 21. Februar 2025 an die folgende Postadresse zu richten:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Hintergrund zum Abfallwirtschaftsplan
Der Abfallwirtschaftsplan prognostiziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfallenden Abfälle gewährleistet ist. Mit seinen Empfehlungen und Leitlinien bildet der Plan die Grundlage für die Entsorgungsträger. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung.
Text & Foto: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt