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Update: Cyber-Angriffswelle Petya – Bedrohung größer als bekannt

Bonn, 7. Juli 2017. Aktuellen Erkenntnissen zu Folge ist die Bedrohungslage durch den Cyber-Angriff
Ende Juni, der unter dem Namen Petya (auch: NotPetya, ExPetr, DiskCoder.C) bekannt wurde, auch für
deutsche Unternehmen größer als bislang angenommen.

Analysen von IT-Sicherheitsforschern legen nahe, dass bereits seit April 2017 in mehreren Wellen
unterschiedliche Schadsoftwarevarianten über die Update-Funktion der in der Ukraine weit
verbreiteten Buchhaltungssoftware M.E.Doc verteilt wurden. Damit können auch Unternehmen von diesem
Cyber-Angriff betroffen sein, die M.E.Doc einsetzen, aber augenscheinlich nicht vom öffentlich
bekanntgewordenen Verschlüsselungstrojaner Petya betroffen waren. Auch Datensicherungen (Backups),
die nach dem 13.04.2017 angelegt wurden, müssen als potentiell kompromittiert betrachtet werden.
Die unterschiedlichen Schadsoftwarevarianten ermöglichen das Ausspähen von Daten aus den
betroffenen Firmennetzwerken. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
bewertet diese Analysen als plausibel.

Dazu erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm: "Wir beobachten hier, ähnlich wie im Fall WannaCry, dass
die Täter über die gleichen Verbreitungswege weitere Schadsoftware verteilt haben, die sich im
Gegensatz zu Verschlüsselungstrojanern nicht sofort bemerkbar machen. Ihr Schadenspotential ist
dabei allerdings mindestens ebenso hoch. Unternehmen sind daher aufgefordert, Cyber-Sicherheit auch
ohne akuten Anlass als Voraussetzung einer erfolgreichen Digitalisierung zu begreifen und
IT-Sicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen."

Dem BSI liegen zudem Informationen vor, die deutlich machen, dass die von Petya betroffenen Firmen
erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um zum Teil kritische Geschäftsprozesse
wiederherstellen zu können.

Arne Schönbohm: "In einigen Unternehmen in Deutschland stehen seit über eine Woche die Produktion
oder andere kritische Geschäftsprozesse still. Hier entstehen Schäden in Millionenhöhe und das bei
einem IT-Sicherheitsvorfall, bei dem Deutschland im Grunde mit einem blauen Auge davon gekommen
ist. Wir müssen die Resilienz gegen Cyber-Angriffe in Deutschland weiter konsequent erhöhen und
Informationssicherheit mit höchster Priorität behandeln."

Das BSI rät dringend dazu, folgende Schutzmaßnahmen umzusetzen:

- auf M.E.Doc Software angewiesene Unternehmen sollten Computersysteme, auf denen diese Software
installiert ist, in separierten Netzbereichen kapseln, verstärkt überwachen und sowohl diese als
auch von dort erreichbare Systeme auf zusätzliche, möglicherweise bereits stattgefundene
Kompromittierungen untersuchen

- Auf infizierten Rechnern sollten alle Passwörter geändert werden

- Infizierte Rechner sollten idealerweise neu aufgesetzt werden

- Umsetzung einer Netzwerksegmentierung

- Erstellen und Vorhalten von Daten-Sicherungen (Backups)

- Überprüfung der Administratorenrechte:
a) Lokale Administratoren sollten sich nicht über das interne Netz einloggen können
b) Lokale Administratoren dürfen auf unterschiedlichen Rechnern nicht das gleiche Passwort haben
c) Idealerweise sollte der lokale Administrator deaktiviert sein

- Einspielen aktueller Patches für Software und Betriebssysteme, insbesondere des Microsoft-Patches
MS17-010

- Aktualisierung der eingesetzten Antiviren-Programme

Das BSI empfiehlt zudem, im Zweifel externe IT-Fachkräfte zur Analyse und Bereinigung der
Infektionen hinzuzuziehen.

Betroffene Unternehmen können sich unter meldestelle@bsi.bund.de an das BSI wenden.