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Befruchtung 08.12.19 14.00

Gesundheit-News: Betriebskrankenkassen erweitern Leistungen für künstliche Befruchtung

8. Dezember 2019

Ein Viertel der 20 bis 50-jährigen Paare sind ungewollt kinderlos. Die Gründe dafür sind vielfältig: Veränderte Lebensmuster aber auch Umweltfaktoren schränken die Fruchtbarkeit bei Frauen und Männern stetig ein. Immer mehr Paare in Deutschland nehmen deshalb eine künstliche Befruchtung in Anspruch. Die Behandlung ist für die Paare nicht nur emotional und körperlich sondern auch finanziell belastend. Mit dem Ziel, die Situation für Paare mit Kinderwunsch zu verbessern, hat die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern (BKK VAG) gemeinsam mit dem bayerischen Berufsverband für Reproduktionsmedizin (BRB e.V.) den Vertrag BKK Kinderwunsch geschlossen.

Durch den Vertrag können Paare bei einer künstlichen Befruchtung über die Leistungen der Regelversorgung hinaus mit einem Zuschuss rechnen. Dieser erfolgt für einen möglichen weiteren Transfer überschüssig befruchteter Eizellen aus einer vorgelagerten Stimulationstherapie (Kryozyklus). Zudem lässt der Vertrag eine längere Beobachtungszeit zu: Anstelle der üblichen zwei bis drei Tage bleiben der befruchteten Eizelle fünf Tage, um sich zu entwickeln (Blastozystenkultur).

Im Rahmen des Vertrages wurde auch an Versicherte gedacht, die der Kinderlosigkeit infolge einer Krebstherapie vorbeugen wollen: Versicherte mit einer anstehenden Krebstherapie, welche die Fruchtbarkeit gefährdet, erhalten einen Zuschuss von ihrer BKK, wenn sie vorsorglich ihre Ei- oder Samenzellen konservieren wollen.

Gerhard Fuchs, Vorsitzender der BKK VAG Bayern: „Uns war bei Vertragsschluss wichtig,  sowohl in qualitativer als auch in finanzieller Hinsicht einen echten Mehrwert für unsere Versicherten mit bislang unerfülltem Kinderwunsch zu schaffen. Mit dem BRB e.V. ist uns dies gelungen.“

Dr. Joachim Neuwinger, Vorsitzender Berufsverband Reproduktionsmedizin Bayern: „Mit dieser völlig neuen Form der Unterstützung kinderloser Paare wird eine Behandlung mit zeitgemäßen reproduktionsmedizinischen Therapieformen gefördert. Zudem profitieren Patientinnen bis zum 42. Lebensjahr und junge Frauen und Männer werden vor Therapie einer Karzinomerkrankung bei der Fertilitätsreserve unterstützt.“

Der Vertrag BKK Kinderwunsch erweitert zudem die Anzahl möglicher Behandlungsversuche von drei auf vier Versuche. Um das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften infolge der künstlichen Befruchtung möglichst gering zu halten, werden bei der Behandlung durch die Vertragsärzte maximal zwei anstatt der üblichen drei Embryonen in die Gebärmutter übertragen. Auf belastende hormonelle Stimulationstherapien bei der Frau wird soweit wie möglich verzichtet, weil bereits befruchtete Eizellen für gegebenenfalls weitere Transfers konserviert werden.

Die BKK-Versicherten profitieren auch finanziell von dem Vertrag: Der Gesetzgeber sieht eine Beteiligung der Krankenkasse in Höhe von fünfzig Prozent an den Behandlungskosten für die ersten drei Versuche der künstlichen Befruchtung vor. Leistungen wie der Kryozyklus, die Blastozystenkultur oder der 4. Versuch sind bisher nicht Bestandteil der GKV-Regelleistung und damit Mehrleistungen, welche in Abhängigkeit der Behandlungsplanung zwischen 600 und  1.300 Euro umfassen können.

Der bundesweit einmalige Vertrag BKK Kinderwunsch gilt zunächst nur für BKK-Versicherte, die von einem teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentrum in Bayern behandelt werden. 

Es ist geplant, den Vertrag im Jahr 2020 auf das ganze Bundesgebiet auszuweiten.

Weitere Informationen:

www.bkk-bayern.de

www.kinderwunsch-bayern.de

 

Text: BKK Landesverband Bayern