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Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2020

Sonntag, den 27. Juni 2020

Die Bundesregierung hat weitere Regelungen auf den Weg gebracht, um die Corona-Pandemie zu bewältigen. Außerdem steigt die Rente, Zuckerzusatz in Tees für Säuglinge oder Kleinkinder wird verboten und ein neues Gesetz schützt die sexuelle Selbstbestimmung. Ein Überblick über das, was sich zum 1. Juli ändert.

Finanzen

Weitere finanzielle Hilfen für Unternehmen sowie die Menschen in Deutschland und Europa sollen greifen. Dazu hat die Bundesregierung mehrere Gesetze auf den Weg gebracht, die bereits am 1. Juli 2020 in Kraft treten sollen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um: Das zweites Corona-Steuerhilfegesetz, den Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan und die Unterstützung für EU-Mitgliedsstaaten.

Die Gesetze werden noch vom Bundestag und Bundesrat geprüft und treten erst nach der Zustimmung dort in Kraft.

Gesundheit

Tests auf das Coronavirus ausgeweitet

Zukünftig sind Tests in größerem Umfang auch bei Personen möglich, die keine Krankheitsanzeichen haben. Bezahlt werden die Tests von den gesetzlichen Krankenkassen. Auch umfassende Tests in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten sind nun möglich. Alle Personen in diesen Einrichtungen können getestet werden, wenn dort ein Covid-19-Fall aufgetreten ist. In Pflegeheimen und Pflegediensten können auch unabhängig von aufgetretenen Fällen Tests durchgeführt werden. Die Verordnung ist rückwirkend zum 14. Mai in Kraft getreten.

Medizinprodukte während der Pandemie zentral beschaffen

Produkte des medizinischen Bedarfs können während der Corona-Pandemie zentral durch die Bundesregierung beschafft werden. Dazu zählen Arzneimittel, Medizinprodukte, Labordiagnostika, persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel. Die Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie ist am 27. Mai in Kraft getreten.

Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen schützt Menschen vor Therapien gegen Homosexualität. Es verbietet sogenannte Konversionstherapien für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene. Verstöße gelten als Straftat. Auch die Werbung für solche Behandlungen wird sanktioniert. Ausgenommen sind Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie. Das Gesetz ist am 24. Juni in Kraft getreten.


Arbeit / Soziales

Beschäftigte in Behindertenwerkstätten unterstützen

Die Bundesregierung stellt den Integrationsämtern in diesem Jahr einmalig 70 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit werden die Entgelteinbußen von Beschäftigten mit Behinderungen zumindest teilweise kompensiert. Corona-bedingt sind die Behindertenwerkstätten oft geschlossen. Durch die finanzielle Hilfe wird vermieden, dass die Beschäftigten dort allein auf die Grundsicherung angewiesen sind. Die Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ist rückwirkend zum 1. März in Kraft getreten.

Renten steigen zum 1. Juli 

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung steigen zum 1. Juli in den alten Ländern um 3,45 Prozent und in den neuen Ländern um 4,20 Prozent. Möglich wird das Rentenplus durch die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren und steigende Löhne.


Familie

Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung

Um Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, erhalten sie eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Die Regelung tritt nun rückwirkend zum 30. März in Kraft.


Verkehr

Mehr Sicherheit für Radfahrer

Für neue Lang-Lkw sind Abbiegeassistenten und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 1. Juli 2020 Pflicht. Abbiegeassistenten helfen, schwere Unfälle mit Radfahrern an Kreuzungen zu verhindern. Deshalb müssen bis zum 1. Juli 2022 auch alte Lang-Lkw nachgerüstet sein.

Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

Um den Reiseverkehr in der Ferienzeit zu entlasten, gilt auch in diesem Jahr vom 1. Juli bis zum 31. August 2020 bundesweit die Ferienreiseverordnung. Sie weitet das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw aus. Laster über 7,5 Tonnen dürfen auch samstags die Autobahnen in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr nicht befahren. Das gilt auch für Lkw mit Anhängern.


Verbraucher

Verbot von Zuckerzusatz in Tees für Säuglinge und Kleinkinder

Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge oder Kleinkinder dürfen künftig keinen zugesetzten Zucker und andere süßende Zutaten enthalten. Auf Verpacken werden bald entsprechende Hinweise stehen. Eine entsprechende Verordnung ist am 29. Mai in Kraft getreten.

Krank machende Weichmacher in Alltagsprodukten verboten

Ob Schwimmhilfen, Lacke, Bodenbeläge oder Plastikgeschirr: Diese Produkte erhalten durch Phthalat-Weichmacher ihre elastischen Eigenschaften. Für vier der Weichmacher gilt ab 7. Juli 2020 nur noch ein zulässiger Grenzwert von 0,1 Prozent, weil sie die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen und sich schädlich auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib auswirken.