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Sachsen Anhalt Flagge pixabay

Sachsen-Anhalt-News: Gemeinden bekommen ab sofort mehr Geld für Straßenbaumaßnahmen vom Land

Mittwoch, 27. April 2022

Magdeburg. Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt sollen von diesem Jahr an jährlich 15 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen bekommen. Diese Pauschale ist ein Ausgleich für die Straßenausbaubeiträge von Anwohnern, die der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt am 15. Dezember 2020 per Gesetz abgeschafft hat. Damit wurden die Grundstückseigentümer sowie die ihnen nach dem Kommunalabgabengesetz gleichgestellten Personen von Beiträgen entlastet. Der Eigenanteil der Gemeinden für Straßenausbaumaßnahmen ist davon nicht betroffen.
 
Zur organisatorischen Umsetzung des Gesetzes beschloss das Kabinett am Dienstag einen entsprechenden Verordnungsentwurf des Ministeriums für Inneres und Sport. Die Verteilung der Mittel auf die Kommunen erfolgt, wie gesetzlich bereits festgelegt, nach dem Verhältnis der Siedlungsflächen der Gemeinden; Grundlage dafür sind die entsprechenden Daten des Statistischen Landesamts mit Stichtag 31. Dezember 2019.
 
Für die Gewährung des Mehrbelastungsausgleichs bedarf es keines gesonderten Antrags der Gemeinden. Zuständig für die Umsetzung ist das Statistische Landesamt. Es legt im Jahr 2022 einmalig die Höhe der Ausgleichsbeträge für die Gemeinden fest. Die Auszahlung soll in diesem Jahr bis zum 31. Juli 2022 durch das Statistische Landesamt erfolgen und in den Folgejahren jeweils zum 31. März.
 
Hintergrund: Mit Artikel 3 des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber das neue Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen beschlossen. Mit der Abschaffung ist es den Gemeinden nicht mehr erlaubt, Beiträge und wiederkehrende Beiträge von Anwohnern für Straßenausbaumaßnahmen zu erheben, bei denen nach dem 10. September 2020 das Vergabeverfahren für die Bauleistungen eingeleitet wurde oder wird. Der vom Gesetzgeber festgelegte Mehrbelastungsausgleich von jährlich 15 Millionen Euro soll einen Ausgleich für die wegfallenden Beiträge der Anwohner schaffen.
 
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Text: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay