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Rathaus Haldensleben

Zutrittsregeln für die Verwaltungsgebäude des Landkreises Börde werden verschärft

Mittwoch, 17. November 2021

Zutrittsregeln für die Verwaltungsgebäude des Landkreises Börde werden verschärft / Hintergrund ist die aktuelle Infektionslage / die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten

Erstmalig am kommenden Dienstag (23. November 2021), gelten verschärfte Zutrittsregeln zu den Verwaltungsgebäuden des Landkreises Börde. Hintergrund ist die aktuelle Infektionslage und das Erfordernis, die staatliche Verwaltung aufrechtzuhalten.

Grundsätzlich gilt, Besucher dürfen sich in den Verwaltungsgebäuden nicht „unkontrolliert“ bewegen. 

Das heißt, jeder Besucher der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden begehrt, auch am „Behördendienstag“, sollte mit dem jeweiligen Mitarbeiter einen Termin vereinbart haben. Jeder Besucher wird am Empfang persönlich abgeholt, durch das Haus begleitet und nach dem Dienstgeschäft wieder zurückgebracht. Die Kollegen am Empfang sind angehalten, auch Besucher ohne Termin, zumindest dienstags, einen persönlichen Kontakt mit einem Mitarbeiter zu vermitteln. 

Nicht in jedem Fall ist ein persönlicher Besuch bei der Behörde erforderlich. Nutzen Sie die Möglichkeit der Behördenbriefkästen, des Geschäftsverkehrs per Mail oder das Telefonat. Alle Kontaktdaten findet man auf der Internetseite des Landkreises Börde unter www.landkreis-boerde.de / Kontakte zu den Dezernaten, Ämtern und Sachgebieten / bitte hier klicken.

Innerhalb des Gebäudes gelten die allgemein bekannten Hygieneregeln (Abstand / Desinfektion / medizinischer „Mund-Nasen-Schutz“). Zudem werden für den Fall der Fälle im Empfangsbereich „nur zum Zwecke Kontaktverfolgung“ im Infektionsfall Ihre Kontaktdaten erfasst.

Hintergrund: Auch um eine Verwaltung geht das Infektionsgeschehen nicht herum. Von daher sind staatliche Verwaltungsbehörden angehalten, den Dienstbetrieb durch geeignete Maßnahmen aufrechtzuhalten. Unter anderem hat der Landkreis Börde als untere Gesundheitsbehörde die Aufgabe, die Kontaktverfolgung und Quarantänemaßnahmen im Sinne der Eindämmung der Pandemie zu treffen.

Am Ende wird der Fortgang des Infektionsgeschehens den Zeitpunkt bestimmen, zu dem es wieder zu einer Entspannung kommen wird. Aus heutiger Sicht und aller Voraussicht nach wird diese zuvor beschriebene Regelung bis zum Jahresende aufrechterhalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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