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Landkreis Börde: Kfz-Zulassung nur noch nach Einzelfallentscheidung möglich / gebuchte Onlinetermine sind ab sofort hinfällig / die Kfz-Zulassungsstelle bleibt geschlossen

Dienstag, den 24. März 2020

Die Aufrechterhaltung dieser Dienstleistung und die dadurch entstehen Kontaktbrücken zwischen Menschen stehen nicht im Einklang mit der zweiten Eindämmungsverordnung, die die Landesregierung heute (24.03.2020) beschlossen hat. „Der Schutz aller unserer Menschen vor Ansteckung hat oberste Priorität,“ begründet Landrat Martin Stichnoth die Entscheidung. „Ich habe in den letzten Tagen im Rahmen der Rechtsvorschriften einen Notbetrieb in Oschersleben aufrechterhalten. Den kann ich nun nicht mehr begründen.“

Ab sofort gilt für den Landkreis Börde zu Kfz-Zulassungsangelegenheiten das Prinzip der Einzelfallentscheidung. Antragsteller, die einen unaufschiebbaren Grund nachweisen (zum Beispiel für Lebensmitteltransporte, für den Rettungsdienst, die Krankenversorgung oder für Pflegedienste) , können unter Beachtung aller hygienischen und amtlichen Regeln einen Einzeltermin erhalten. Dazu ist mit der jeweiligen Begründung, unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten, ein formloser Antrag zu stellen. 

Der Antrag kann per Mail strassenverkehr@landkreis-boerde.de oder per Telefax 03904 7240-53670 übermittelt werden. Selbstverständlich stehen für die Beantragung auch alle bekannten Behördenbriefkästen des Landkreises Börde zur Verfügung. Landrat Martin Stichnoth: „Ich weiß, dass diese Maßnahme sehr einschneidend ist. Und ich werbe eindringlich um Verständnis. Es geht darum, den Wettlauf gegen die weitere Ausbreitung der Krankheit zu gewinnen. Und es geht darum, den Dienstbetrieb der öffentlichen Einrichtungen aufrecht zu erhalten.“