Samstag, den 21. März 2020
Die Gesamtzahl der Infektionen im Landkreis Börde steigt auf 30. Bei den 4 neuen Fällen handelt es sich um 2 weibliche und 2 männliche Personen.
Inhalt der amtlichen Anordnung einer häuslichen Quarantäne durch das Gesundheitsamt:
Den Empfängern der Anordnung (infizierte Personen) wird für 14 Tage untersagt, die Wohnung zu verlassen. In begründeten Ausnahmefällen ist die ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes des Landkreises Börde erforderlich. Zudem wird untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem Haushalt der infizierten Person angehören.
Für die Dauer der häuslichen Quarantäne unterliegt die infizierte Person der Beobachtung durch das Gesundheitsamt. Demnach haben die Personen Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes an sich vornehmen zu lassen. Die Ermächtigungsgrundlage für diese amtlichen Anordnungen ist das Infektionsschutzgesetz. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung können auch angezeigt werden. Das Formular steht auf der Website
www.landkreises-boerde.de/corona. Verstöße haben strafrechtliche Konsequenzen.