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Fahrtenbuch 11

Auto-News: Dienst- und Privatfahrten mit dem (Firmen-)Wagen? Steuerersparnis mitnehmen!

11. Oktober 2021

Foto: Steuern sparen leicht gemacht: das Fahrtenbuch als lukrativer Mitfahrer

(akz-o) 11 Prozent aller PKW in Deutschland sind Firmenwagen. Damit fährt ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitnehmer einen Dienstwagen.

Hinzu kommen noch diejenigen, die ihren Privatwagen für Dienstfahrten nutzen. Für alle lohnt sich das Führen eines Fahrtenbuchs, um Steuern zu sparen. Der Aufwand rentiert sich: Die Steuerersparnis kann bis zu 1.000 Euro pro Jahr betragen.

Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regelung?

Achtung geldwerter Vorteil! Der geldwerte Vorteil ist eine (Sach-)Leistung des Arbeitgebers, die er dem Arbeitnehmer zuzüglich zum Gehalt anbietet. Das gilt auch für die Privatnutzung von Firmenwagen. Diese muss versteuert werden.

Wie wird die Privatnutzung und damit die Steuerhöhe ermittelt? Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

Die Bequeme: Die angenommene Kfz-Privatnutzung wird pauschal nach der 1-Prozent-Regelung besteuert. Das macht wenig Arbeit, aber kann unterm Strich richtig teuer werden.

Die Lohnenswerte: Per Fahrtenbuch werden die Dienst- und Privatfahrten festgehalten und gegenüber dem Finanzamt dokumentiert. Mit dieser genauen Auflistung ist eine deutliche Steuerersparnis möglich. Besonders lohnt sich das Fahrtenbuch bei seltenen Privatfahrten, niedrigen laufenden Kosten, einem hohen Brutto-Listenpreis des Kfz sowie bei einem älteren Auto oder einem Gebrauchtwagen.

Arbeitnehmer, die mit ihrem privaten Kfz dienstlich unterwegs sind, können sich die Kosten für die Dienstfahrten von ihrem Arbeitgeber zurückerstatten lassen oder vom Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Auch hierfür leistet das Fahrtenbuch wertvolle Dienste.

Wichtig ist in jedem Fall, dass das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt wird. Weitere Tipps sowie einen kostenlosen Fahrtenbuch-Guide sind unter www.avery-zweckform.com zu finden.

Fahrtenbuch führen – so geht’s!

Zettelwirtschaft oder Excel-Tabelle als Beleg? Keine gute Idee. Das Finanzamt erkennt nur Fahrtenbücher in geschlossener Form an. Immer am Ball bleiben: Das Fahrtenbuch muss fortlaufend und lückenlos geführt werden. Die Aufzeichnungen sind jeweils unmittelbar nach jeder Fahrt einzutragen. Deswegen gleich am 1. Januar 2022 damit beginnen und das Buch nebst Stift immer im Wagen dabeihaben. Auch inhaltlich gibt es bestimmte Vorgaben. Deswegen sind vorgedruckte Fahrtenbücher wie die vom Formularbuchexperten Avery Zweckform eine gute Wahl. Alle wichtigen Eckpunkte sind darin vorgegeben, sodass nichts Relevantes beim Eintragen vergessen wird. Die Fahrtenbücher des Herstellers werden zudem regelmäßig aktualisiert und von Rechtsexperten geprüft.


Text / Foto: AkZ / Avery Zweckform/akz-o