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Hauptzollamt Magdeburg: So vermeiden Sie Ärger mit der Kraftfahrzeugsteuer

Mittwoch, den 12. Februar 2020

Zoll informiert über Unterschiede zwischen WLTP- und NEFZ-Werte

Magdeburg (ots) - Besonders in der heutigen Zeit wird beim Autokauf besonders genau auf die Abgaswerte geschaut, welche auch für die zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer von hoher Relevanz sind. Jene Steuer bemisst sich für Personenkraftwagen, welche nach dem 30.06.2009 erstmalig für den Straßenverkehr zugelassen worden sind, neben dem Hubraum auch nach den Verbrauchs- und Emissionswerten, kurz: den CO2-Werten. Galt zur Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer bei Erstzulassungen bis zum 31.08.2018 noch der Verbrauchs- und Emissionswert des "Neuen Europäischen Fahrzyklus" (NEFZ-Wert), so bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer bei Pkws, welche ab dem 01.09.2018 erstmals zugelassen wurden nach dem Wert des verbesserten Prüfverfahrens "Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure" (WLTP-Wert). 

Jener WLTP-Wert unterscheidet sich häufig erheblich von dem NEFZ-Wert und kann bei falscher Information für Verwirrung beim Anblick des Steuerbescheids sorgen. Da eine Gesetzesänderung, welche die verbindliche Kommunikation der WLTP-Werte vorschreibt, erst im Laufe des Jahres zu erwarten ist, muss aufgrund der gesetzlichen Lage bis auf Weiteres immer noch der NEFZ-Wert in den Verbrauchs- und Emissionswerten der Fahr-zeughersteller angegeben werden. Dies betrifft speziell Angebote und Werbung der Automobilhersteller, welche in Bezug auf die Kraftfahrzeugsteuer irritieren können. 

Bei den für die Kraftfahrzeugsteuer relevanten Verbrauchs- und Emissionswerten handelt es sich bei Erstzulassungen nach dem 31.08.2018 ausschließlich um den WLTP-Wert. "Lassen Sie sich beim Autokauf immer über diesen Wert informieren, so vermeiden Sie eine falsche Steuerfestsetzung", empfiehlt Bernd Lüddecke, Fachgebietsleiter für die Kraftfahrzeugsteuer beim Hauptzollamt Magdeburg. 

Informationen über den CO2-Wert Ihres Fahrzeugs gibt Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Weiterhin können CO2-Werte im COC-Papier bzw. der EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs, üblicherweise unter Ziffer 49, eingesehen werden. Hierbei ist zu beachten, dass Ziffer 49 verschiedene Unterpunkte aufweist, die so-wohl den alten CO2-Wert nach NEFZ als auch den für die Kraftfahrzeugsteuer relevanten WLTP-Wert angibt.

Foto © Zoll