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IDEAL Versicherung Stefanie Thon 300dpi

Wussten Sie, …? … dass die Folgen eines Zeckenstichs durch die private Unfallversicherung abgedeckt sind?

Sonntag, den 8. August 2021

Stefanie Thon, Unfallexpertin der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.

Ob beim Picknick im Park oder beim Baden am See: Zecken lauern im Sommer gerne im Gras und Gebüsch und warten auf einen Wirt. Zeckenstiche können jedoch gefährliche Krankheiten wie die Virusinfektion Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder die durch Bakterien ausgelöste Borreliose zur Folge haben. Beide Krankheiten können im schlimmsten Fall zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis), Gelenkschäden oder Lähmungen führen.

Auch psychische Veränderungen wie Konzentrationsstörungen sind möglich. Wer durch die Folgen eines Zeckenstichs bleibende gesundheitliche Schäden davonträgt, kann unter Umständen auf die Unterstützung seiner privaten Unfallversicherung zählen. Denn: Immer mehr Versicherer bieten inzwischen einen erweiterten Schutz auch für die Folgen eines Zeckenstichs an. Die Unfallversicherung zahlt dann je nach Vereinbarung eine monatliche Rente oder einen einmaligen Betrag. So kann es beispielsweise bei einer halbseitigen Lähmung durch eine Borreliose hilfreich sein, wenn die Versicherung die Kosten der Rehabilitation übernimmt. 

Bleiben lebenslange Behinderungen, hilft eine monatliche Unfallrente, zumindest die finanziellen Folgen etwas abzufedern. Wenn bei älteren Unfalltarifen dieser Schutz fehlt, können Versicherte bei ihrer Versicherung nachfragen, ob eine nachträgliche Ergänzung möglich ist oder ob sie auf einen aktuellen Tarif mit Einschluss von Insektenstichen beziehungsweise -bissen umstellen können.

Foto: Stefanie Thon arbeitet seit über 20 Jahren im Leistungsbereich der privaten Unfallversicherung. 2009 kam sie als Spezialistin für die Leistungsprüfung zur IDEAL Versicherung. © IDEAL Versicherung