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Ex-Rundfunkrat dringt auf Reform der ARD- und ZDF-Gremien

Freitag, 8. Juli 2022

Berlin (dts Nachrichtenagentur/MDN). Wolfgang Jüttner, langjähriges Mitglied des NDR-Rundfunkrates, hält die Aufsichtsgremien von ARD und ZDF für "dringend reformbedürftig". Sie seien in ihrer jetzigen Form "nicht imstande, ihren Auftrag wahrzunehmen", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben). Es fehle an Expertise, Vielfalt und einer zeitgemäßen Besetzung.

"Der NDR-Rundfunkrat spiegelt eher die gesellschaftliche Realität der Neunzigerjahre als die heutige Zeit wider", so Jüttner. "Es gibt zwar nicht mehr - wie früher - zu wenig Frauen, aber wenig Vielfalt, zu wenig Jüngere und einen zu großen Einfluss der Religionsgemeinschaften." Die "säkularisierte Gesellschaft von heute" finde sich im Rundfunkrat nicht angemessen wieder, sagte er.

Jüttner saß von 2012 bis 2022 für die SPD im NDR-Rundfunkrat. In den Gremien von ARD und ZDF sollen Vertreter der Zivilgesellschaft über die Erfüllung des gesetzlichen Sendeauftrags wachen. Sie wählen den Intendanten, entscheiden über den Wirtschaftsplan und sollen sicherstellen, dass sich alle gesellschaftlichen Gruppen im Programm wiederfinden.

"Das Prinzip der zivilgesellschaftlichen Kontrolle ist unverzichtbar", aber die Zusammensetzung der Gremien müsse aktualisiert werden, sagte Jüttner. "Wenn ich mir ansehe, dass die Vereinigung der Opfer des Stalinismus noch immer ein Mandat im Rundfunkrat hat, kann man schon zu Recht fragen: Ist es nicht irgendwann mal gut? Ist das noch zeitgemäß?" Der 74-Jährige fordert Weiterbildungsmöglichkeiten für die Rundfunkräte. "Denn die sind nicht alle als Medienpolitiker auf die Welt gekommen."

Die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer haben sich im Juni auf eine Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland geeinigt. Danach soll Unterhaltung Teil des Auftrags sein, müsse aber ein klares öffentlich-rechtliches Profil aufweisen. Zudem wird die Eigenständigkeit der Sender sowie die Rolle der Gremien gestärkt.

Bevor der neue Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen noch alle Länderparlamente zustimmen.

Text & Foto: dts