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SAN Statistik

Weniger Insolvenzanträge durch Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Samstag, den 27. Juni 2020

Im Monat Mai 2020 gingen 27 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren für Unternehmen bei den Insolvenzgerichten des Landes Sachsen-Anhalt ein. Das waren 12 Anträge weniger als im Mai 2019. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, lag der Mai 2020 damit deutlich unter dem Jahresdurchschnitt für Unternehmensinsolvenzen für die letzten 6 Jahre. Damit setzt sich bei den Unternehmensinsolvenzen der rückläufige Trend fort.

Die Beantragung eines Insolvenzverfahrens erfolgte in 20 Fällen durch die Unternehmen selbst und in 7 Fällen durch die entsprechenden Gläubiger. Letztendlich wurden 20 Verfahren (74,1 %) eröffnet und 7 Verfahren (25,9 %) mangels Masse abgelehnt. 15 Unternehmen gaben die Zahlungsunfähigkeit als Eröffnungsgrund an. In 12 Fällen trafen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu. Die Gläubigerinnen und Gläubiger meldeten voraussichtliche Forderungen gegenüber den insolventen Unternehmen in Höhe von 6 Mill. EUR an. Das waren 6,6 Mill. EUR (-52,4 %) weniger als im Mai 2019 mit 12,6 Mill. EUR. Den größten Anteil mit 5,3 Mill. EUR (88,3 %) an voraussichtlichen Forderungen hatten die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren im Mai 2020 insgesamt 160 Beschäftigte betroffen. Das waren 8 mehr Beschäftigte als im Mai 2019. Für den Wirtschaftsbereich Erbringung sonstiger Dienstleistungen bangten 44 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihre Arbeitsplätze. Darunter zählen Verbände, Vereinigungen, politische Parteien oder Organisationen der Kultur. Jeder Fünfte (35) der betroffenen Beschäftigten kamen aus dem Wirtschaftszweig des Verarbeitenden Gewerbes.

Der erwartete Anstieg der Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie blieb weiterhin aus. Als Ursachen werden weiterhin die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020), die staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen sowie der eingeschränkte Betrieb der Insolvenzgerichte und/oder Schuldnerberatungsstellen angeführt. Außerdem gelten die Insolvenzen durch die reguläre Bearbeitungszeit bei den zuständigen Amtsgerichten als nachlaufender Konjunkturindikator.