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SAN Statistik

Deutlicher Anstieg der Insolvenzverfahren im März 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat

Samstag, den 8. Mai 2021

Im Monat März 2021 meldeten die Amtsgerichte aus Sachsen-Anhalt 380 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Wie das Statistische Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 118 Anträge mehr als im März 2020 und 125 Anträge mehr als im Februar 2021. Bei 372 Anträgen erfolgte eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens, 7 Anträge wurden mangels Masse abgelehnt und bei einem Antrag wurde der Schuldenbereinigungsplan angenommen. Die Gesamthöhe der voraussichtlichen Forderungen betrug bei den beantragten Insolvenzverfahren rd. 24,9 Mill. EUR.

In Sachsen-Anhalt wurden im März 26 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen eingereicht, das waren 18 Unternehmen weniger als im Vorjahresmonat. 23 dieser Verfahren wurden eröffnet, die übrigen 3 Verfahren wurden mangels Masse abgewiesen. Die meisten Anträge betrafen Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Handel und Instandhaltung bzw. Reparatur von Kraftfahrzeugen (7 Anträge), sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (7 Anträge) sowie aus dem Gastgewerbe (3 Anträge). Zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigten die betroffenen Unternehmen insgesamt 27 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Somit waren 259 Beschäftigte weniger betroffen als im März 2020. Die voraussichtlichen Forderungen lagen bei rd. 3,5 Mill. EUR und damit durchschnittlich bei rd. 135 577 EUR je Verfahren.

Neben den Unternehmen beantragten 354 übrige Schuldnerinnen und Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dabei handelte es sich in 283 Fällen um Anträge von Verbraucherinnen und Verbraucher. Das waren 116 Anträge mehr als im März 2020. Weiterhin gingen bei den Amtsgerichten 65 Anträge von ehemals selbstständig Tätigen ein, wovon bei 64 Anträgen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die weiteren 6 Insolvenzanträge betrafen Nachlässe und Gesamtgüter. Insgesamt bezifferten die Amtsgerichte für die übrigen Schuldnerinnen und Schuldner die voraussichtliche Forderungshöhe auf rd. 21,4 Mill. EUR.

Am 30.04.2021 endete nach mehrfacher Verlängerung die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die in Bedrängnis geratenen Unternehmen durch die Folgen der Corona-Pandemie. Bis dahin galt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht noch für solche Schuldnerinnen und Schuldner, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den Corona-Hilfsprogrammen hatten und deren Auszahlung noch ausstand.