Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur/MDN) -
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im Februar 2022
wieder gestiegen. Insgesamt waren es 4,2 Prozent mehr als im Januar, teilte das
Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Im ersten Monat des Jahres
war die Zahl noch um 17,2 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken.
Die Insolvenzzahlen waren im Verlauf der
Corona-Pandemie durch gesetzliche Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen
zeitweise deutlich zurückgegangen; seit Mai 2021 sind keine Sonderregeln
aufgrund der Corona-Pandemie mehr in Kraft. Die vorläufige Zahl der beantragten
Regelinsolvenzverfahren gibt frühe Hinweise auf die künftige Entwicklung der
Unternehmensinsolvenzen, für die derzeit endgültige Ergebnisse für das
Berichtsjahr 2021 vorliegen. Im Jahr 2021 haben die deutschen Amtsgerichte
13.993 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet.
Das waren 11,7 Prozent weniger als im Jahr
2020. Damit war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auch im zweiten Jahr der
Coronakrise rückläufig und erreichte den niedrigsten Stand seit Einführung der
Insolvenzordnung im Jahr 1999. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 war die Zahl
der Unternehmensinsolvenzen 2021 um 25,4 Prozent niedriger.
Einen Anstieg hatte es zuletzt während der
Finanzmarktkrise im Jahr 2009 gegeben (+11,6 Prozent gegenüber 2008). Die
voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Jahr 2021 gemeldeten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 48,3 Milliarden
Euro. Im Jahr 2020 hatten sie noch bei rund 44,1 Milliarden Euro gelegen.
Der Anstieg der Forderungen trotz
rückläufiger Zahl der Unternehmensinsolvenzen sei darauf zurückzuführen, dass
2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als
2020, so die Statistiker. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Jahr
2021 im Baugewerbe mit 2.423 Fällen (Jahr 2020: 2.500; -3,1 Prozent). Im Handel
waren es 2.122 Verfahren (Jahr 2020: 2.466; -13,9 Prozent).
Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften,
Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie
Detekteien, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-,
Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 1.490 Insolvenzen gemeldet (Jahr
2020: 1.719; -13,3 Prozent). Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Jahr 2021
in Deutschland 46 Unternehmensinsolvenzen. Im Jahr zuvor waren es noch 52. Die
meisten Unternehmensinsolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen im Jahr 2021
auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 110. Im Baugewerbe lag die
Insolvenzhäufigkeit bei 68, im Handel bei 38 und bei den sonstigen
wirtschaftlichen Dienstleistungen bei 80. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit
nur acht Insolvenzen von Unternehmen gab es im Bereich der Energieversorgung.
Beim zeitlichen Vergleich der
Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in
den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020
bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen
infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021
weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020
vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand.
Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur
Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich
eingesetzt. Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war
die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.
Text / Foto: dts / pixabay