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Polizeirevier Salzlandkreis: Aktuelle Polizeimeldungen

Dienstag, den 8. Juni 2021


Schönebeck (Brand in einem Mehrfamilienhaus)

Am Dienstagvormittag, um 10:48 Uhr, wurde eine starke Rauchentwicklung in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Karl-Jänecke-Straße festgestellt. Durch die eintreffenden Rettungskräfte konnten die Bewohnerin (90) und ihr Bruder (89) aus der Wohnung geholt werden. Sie wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Klinikum Bad Salzelmen verbracht.

Die direkte Nachbarin und ihre drei Kindern wurde ebenfalls aus dem Haus gebracht. Für die anderen 20 Bewohner des altersgerechten Wohnens bestand zu diesem Zeitpunkt keine akute Gefahrensituation. Die Feuerwehr löschte den Brand und belüftete anschließend sämtlich Räume, inclusive des Hausflurs. Die Brandursache ist noch unklar, ersten Einschätzung der Löschkräfte zufolge könnte es sich um einen technischen Defekt handeln. Der Brandort wurde beschlagnahmt und wird nach Erkalten untersucht. Ein Schadensausmaß kann erst nach Gutachten festgelegt werden. Die durch das Feuer zerstörte Einbauküche wurde auf etwa 2000.-€ geschätzt, die anfallenden Renovierungskosten dürften aber weitaus höher liegen.

 
Schönebeck (Zeugenaufruf nach Unfall mit Personenschaden)

Bereits am 02.Juni, gegen 17:00 Uhr, kam es im Bereich der Friedrichstraße zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Kind leicht verletzt wurde. 2 Kinder und ein Zeuge befanden sich auf dem durch Ampel geregelten Übergang der Friedrichstraße und querten diesen bei Grün. Ein Fahrzeugführer hatte die Ampel zu spät bemerkt und fuhr trotz des Rotlichts weiter. Eines der Kinder (etwa 4 Jahre) stieß dadurch seitlich gegen den PKW und wurde verletzt (Nasenbluten). Anschließend entfernte es sie sich mit dem anderen Kind (etwa 7 Jahre) vom Unfallort. Der Fahrer des PKW und ein Zeuge begaben sich anschließend zur Polizei um dort den Unfall zu melden. Eine Aufnahme anhand der Aussagen erfolgte, die beiden Kinder oder deren Eltern haben sich bisher allerdings noch nicht bei der Polizei gemeldet. Sie erreichen uns unter 03471-3790.

 
Westdorf (Einbruchsdiebstahl)

Unbekannte Täter verschafften sich in der Nacht zu Dienstag gewaltsam Zugang zu den Räumen der Kindertagesstätte in Westdorf. Im Inneren wurden sämtlich nicht verschlossene Schränke und Schubladen durchsucht. Aus einem Schreibtisch wurde ein Handy der Marke Samsung entwendet. Aus einem anderen Büro fehlt ein weißer Ledersessel. Das genaue Schadensausmaß ist noch unbekannt. Der Tatort wurde an die Kräfte der Spurensicherung übergeben und Ermittlungen aufgenommen.

 
Bernburg (Einbruchsdiebstahl)

Unbekannte Täter haben in der Nacht zu Dienstag aus dem Keller einer Firma in der Theodor-Roemer-Straße verschiedene Werkzeuge der Marke Stihl entwendet. Zugang verschafften sie sich sehr wahrscheinlich über einen Nachschlüssel, Aufbruchsspurenwaren am Tatort nicht festzustellen. Am Dienstagmorgen wurde nur die offenstehende Tür festgestellt und der Diebstahl bemerkt. Aus dem Keller fehlen ein Laubgebläse, ein Rasenmäher, eine Heckenschere, ein Freischneider und ein Werkzeugkasten. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.

 
Löderburg (Kennzeichendiebstahl)

In der Nacht zu Dienstag wurden von einem in der Karlstraße abgestellten PKW die beiden amtlichen Kennzeichen MD-EM 1521 entwendet. Weitere Schäden wurden durch den Diebstahl augenscheinlich nicht verursacht. Eine anderweitige Verwendung wurde polizeilich bisher nicht bekannt. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erforderliche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet.

 
Staßfurt (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am Montagabend kontrollierte die Polizei den 34-Jährigen Fahrer eines Kleinwagens, welcher im Vorfeld durch eine unsichere Fahrweise in der Steinstraße aufgefallen war. Während der Kontrolle wurde starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 2,37 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert und der Führerschein sichergestellt. Dem Mann wurde erklärt, dass er bis zu einer richterlichen Entscheidung nicht mehr berechtigt ist, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.