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Hauptzollamt Magdeburg: Black Friday, Cyber Monday, Zollhinweise zur Weihnachtszeit

Magdeburg (ots) - Zur Weihnachtszeit möchte man seine Liebsten mit einem kreativen und schönen Geschenk überraschen. Bei dieser Suche geraten Kunden häufig auf Plattformen, die Waren zu vermeintlich günstigen Preisen anbieten. 

Es handelt sich vielleicht um einen Artikel, der sich in keinem Geschäft in Deutschland kaufen lässt. "Nicht grundlos, denn hier würde er wegen einer ernsthaften Gefahr für die Gesundheit nicht angeboten werden", weiß Annica Wieblitz, Sprecherin des Hauptzollamts Magdeburg aus Erfahrung zu berichten. Gerade auf Spielzeugen, Waren aus dem Elektronikbereich und Telekommunikationstechnik muss u.a. eine CE-Kennzeichnung angebracht sein. Diese wird zunehmend im Ausland gefälscht. 

Originale sind an Warnhinweisen und Gebrauchsvorschriften in deutscher Sprache zu erkennen. Aber nicht nur die CE-Kennzeichnung wird gefälscht. Produktpiraterie ist in allen Bereichen anzutreffen. "Ein "Gut-und-Günstig Kauf" wird dann vielleicht vom Zoll angehalten, weil die Einfuhr nicht erlaubt ist. Das Produkt ist minderwertig und kann sogar gefährlich sein", so Annica Wieblitz. 

Wer bei Online-Bestellungen kein böses Erwachen erleben möchte, kann sich auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de und auf der "Zoll und Post"-App zum Postverkehr informieren. Hier erhält man nützliche Hinweise über mögliche Einfuhrabgaben, die bei einer Bestellung aus einem Nicht-EU-Land entstehen. Für eine Bestellung aus einem Nicht-EU-Staat erhebt der Zoll bis zu einem Warenwert von 22 Euro keinen Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer. 

Werden Geschenke versandt, also Warensendungen, bei denen keine Bezahlung an den Versender erfolgt, sind bis zu einem Warenwert von 45 Euro keine Einfuhrabgaben zu entrichten.

Foto/Zoll