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02 san heute

SACHSEN-ANHALT HEUTE: Über 2,5 Millionen Euro für Schulsanierung in Wegeleben

STARK III-Förderbescheid geht an Verbandsgemeinde Vorharz

 

Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder überreichte heute einen STARK III-Förderbescheid in Höhe von 2.552.213,70 Euro an die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Ute Pesselt. Mit dem Geld aus dem ELER-Fonds der EU wird die Grundschule „Dr.-Wilhelm-Schmidt“ in Wegeleben saniert und ausgebaut.

 

Finanzminister André Schröder: „Unter Originalbedingungen Lernen wie 1970: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule              Dr.-Wilhelm-Schmidt in Wegeleben ist das bislang Realität. Weil am Gebäude der Zahn der Zeit genagt hat, sind die meisten Bauteile, die aus der Errichtungszeit der Schule stammen, inzwischen verschlissen.


Das kann die Verbandsgemeinde nun ändern. Mit einer Förderung in Höhe von 2.552.213,70 Euro aus dem STARK III-Programm wird das Schulgebäude saniert und erweitert. In zwei Anbauten beispielsweise werden ein Multifunktionsraum/Aula, ein Speiseraum sowie Unterrichtsräume geschaffen. Das gesamte Schulgebäude wird barrierefrei. Dafür entsteht ein neuer Eingangsbereich mit Aufzug.


Allen Jungen, Mädchen sowie Lehrerinnen wünsche ich, dass ihre neue alte Schule bald fertig ist und das Lernen dann noch mehr Spaß machen wird.“

 

In der Grundschule Dr.-Wilhelm-Schmidt in Wegeleben im Landkreis Harz lernen im Moment 110 Kinder aus der Stadt Wegeleben und deren Ortsteilen Adersleben, Deesdorf und Rodersdorf sowie aus der Gemeinde Harsleben. In Harsleben befindet sich eine Außenstelle der Grundschule. Seit dem Schuljahr 2017/2018 lernen alle Jungen und Mädchen in Harsleben. Mit Blick auf die bevorstehende Sanierung ihres Schulgebäudes sind sie vorrübergehend umgezogen.

 

 

Hintergrund:

Mit dem STARK III Programm werden energetische und allgemeine Sanierungen vorrangig von Schulen und Kindertagesstätten, aber auch von Sport- oder Museums-Einrichtungen durch EU und Land gefördert. Die EU-Fördergelder kommen dabei aus zwei Fonds: Zum einen ist das der EFRE-Fonds, er speist das Programm bei Vorhaben in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern, zum anderen ist es der ELER-Fonds, der in Anspruch genommen wird, wenn Vorhaben in kleineren Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner gefördert werden. Das Land Sachsen-Anhalt bietet einen weiteren Förderanteil im EFRE-Bereich (also für größere Kommunen) für allgemeine Sanierung an – im ELER-Bereich, also in kleineren Kommunen, gibt es so einen Landesförderanteil nicht. (weitere Informationen bekommen Sie online unter https://starkIII.sachsen-anhalt.de ).