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Aktuelle Polizeimeldungen: Weferlingen-Haldensleben-Hötensleben

Polizeirevier Börde - 06.08.2017

Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss I
04.08.2017,18:00 Uhr, Weferlingen

Bei der Kontrolle eines PKW Skoda wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis mehr besitzt. Diese war ihm bereits amtlich entzogen wurden. Darüber hinaus war der 53- jährige Mann aus dem Bördekreis erheblich alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,35 Promille, sodass ihm im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss II
05.08.2017, 02:50 Uhr, Haldensleben
Durch eine Zeugin wurde der Polizei mitgeteilt, dass vor dem Bahnübergang in der Althaldensleber Straße ein PKW  Audi mit laufendem Motor steht, in welcher eine männliche Person am Steuer schläft, obwohl die Schranken geöffnet sind. Die eintreffenden Beamten weckten den Mann und stellten fest, dass dieser erheblich alkoholisiert war. Der 32- jährige Haldensleber absolvierte einen Atemalloholtest mit einem Ergebnis von 1,25 Promille, sodass auch ihm eine Blutprobe entnommen wude. Der Führerschein wurde eingezogen.
 
Mehrere Haftbefehle vollstreckt
05.08.2017- 06.08.2017 Landkreis Börde
Beamte des Polizeireviers Börde konnten am vergangenen Wochenende insgesamt fünf Haftbefehle vollstrecken. Die betroffenen Personen konnten jeweils die haftbefreienden Beträge bezahlen und brauchten die Haftstrafen somit nicht antreten.

Geschwindigkeitskontrollen in Haldensleben und Hötensleben
05.08.2017, 08:00 Uhr und 15:30 Uhr
Bei durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen konnten Beamte des Polizeireviers Börde mehrere Verstöße feststellen. Bei einer Kontrolle in Haldensleben, in der Magdeburger Straße wurden 34 Fahrzeuge gemessen, wobei zwei Verstöße festgestellt wurden. Ein Fahrzeugführer überschritt die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h um 31 km/h, sodass ihn ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot erwartet. Auch in Hötensleben wurde ein Verstoß festgestellt, der mit einem Verwarngeld geahndet wurde.