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Harz Dampflok pixabay

Magdeburg-News: Naturschutz und Brandschutz im Harz • NABU und Nationalpark-Verwaltung einigen sich


veröffentlicht am Freitag, 2. Dezember 2022

Magdeburg. Die Auseinandersetzung über die Totholzräumungen im Nationalpark Harz zwischen dem NABU Sachsen-Anhalt und der Nationalparkverwaltung ist vorläufig beendet. NABU und Nationalparkverwaltung haben einen Vergleich geschlossen, der verschiedene Maßnahmen und künftige Abstimmungen vorsieht.

In dem Vergleich stimmt der NABU der Bitte der Nationalparkverwaltung zu, dass das Holz, dass bei der Anlegung von Brandschneisen während der beiden Brände im Sommer angefallen ist, aus dem Nationalpark abtransportiert werden kann. Gleiches gilt für das Totholz, das am Ortsrand von Schierke derzeit noch an den Wegesrändern gelagert ist.

Die noch anstehenden Maßnahmen zur Totholzräumung am Ortsrand von Schierke dürfen dagegen nicht weitergehen. Die Nationalparkverwaltung verpflichtet sich in dem Vergleich, zunächst eine sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf diese Maßnahmen durchzuführen und danach den in Sachsen-Anhalt anerkannten Naturschutzvereinigungen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Ergebnis dieser Prüfung zu geben.

Die Nationalparkverwaltung verpflichtet sich, die im Zuge der Brandereignisse 2022 ergriffenen Maßnahmen insbesondere aus Sicht des Naturschutzes zu dokumentieren und zu bewerten.

Die Nationalparkverwaltung verpflichtet sich weiterhin, den in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen jeweils im März der Jahre 2023 und 2024 eine Übersicht über die in diesem Jahr geplanten Maßnahmen zu übermitteln.

Das noch anhängige Verfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg wird übereinstimmend für erledigt erklärt.

Aus Sicht des NABU Sachsen-Anhalts ist damit ein vernünftiger, an den Interessen des Naturschutzes orientierte Kompromiss zustande gekommen. Dazu der stellvertretende Landesvorsitzende des NABU, Martin Schulze: „Eine künftig offene und kontinuierliche Kommunikation zwischen der Nationalparkverwaltung und den Naturschutzverbänden über im Nationalpark geplante Maßnahmen wird mithelfen, Auseinandersetzungen zu vermeiden, an denen niemand ein Interesse hat.“

Der NABU bekräftigt sein Angebot, an einem runden Tisch teilzunehmen, an dem der Umgang mit künftigen Brandereignissen besprochen werden soll. Der NABU regt an, dass an diesem runden Tisch neben der Nationalparkverwaltung und den Naturschutzvereinigungen auch die örtliche Feuerwehr, Brandschutzexperten, Vertreter der Anliegergemeinden und des Landkreises, der Schmalspurbahn und des Umwelt- und Forstministeriums teilnehmen sollten.

Dr. Anne Arnold, Landesgeschäftsführerin des NABU Sachsen-Anhalt: „Mit einer guten Planung lassen sich so unterschiedliche Interessen wie Naturschutz, Artenschutz, Brandschutz und Tourismus vermutlich unter einen Hut bringen. Der NABU wird sich dafür einsetzen, dass am Schutzstatus des Nationalparks nichts verändert wird. Das europäische Naturschutzrecht, das für große Teile des Nationalparks gilt, unterliegt ohnehin nicht dem Einfluss der nationalen Politik."

Text: NABU Landesverband Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay